Die Grundstücke Hauptstr. 31-35 (Fl.Nrn 138, 140, 140/1) und 36 (Fl.Nr. 163) im Ortskern von Hohenroth sind mit älteren Wohn- und teilweise Nebengebäuden (Scheunen) bebaut. Auf Grundstück Fl.Nr. 163 befindet sich eine Gastwirtschaft mit Nebengebäude.

Das Anwesen Hauptstr. 31 steht leer. Für die Grundstücke Hauptstr. 33 und 35 besteht ein gemeindliches Vorkaufsrecht.

Herr 1. Bürgermeister Straub schlägt vor, in diesem Bereich Möglichkeiten für Senioren gerechtes Wohnen anzubieten. Es sollen dort barrierefreie Wohnungen in unterschiedlichen Größen und Gemeinschaftsräume entstehen.
Die Lage im Ortskern und in der Nähe zum Gemeindesee biete sich als attraktiver Standort an.

Bei einer Ortseinsicht mit der Regierung von Unterfranken-Sachgebiet Städtebauförderung wurde die Förderung (60%) einer Rahmenplanung für den betreffenden Bereich in Aussicht gestellt.

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten, ob nach Einholung von Honorarangeboten eine solche Planung in Auftrag gegeben werden soll.

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 138, Hauptstr. 31 meldet sich zu Wort und erklärt, dass er kein Interesse am Verkauf seines Grundstücks habe.

 

Somit besteht seitens der Gemeinde kein Interesse an der Weiterverfolgung dieses Projektes, da die restlichen Flächen nicht ausreichend Platz bieten.