Sitzung: 18.09.2012 GHR/009/2012
Die
Grundstücke Hauptstr. 31-35 (Fl.Nrn 138, 140, 140/1) und 36 (Fl.Nr. 163) im Ortskern von Hohenroth sind mit
älteren Wohn- und teilweise Nebengebäuden (Scheunen) bebaut. Auf Grundstück
Fl.Nr. 163 befindet sich eine Gastwirtschaft mit Nebengebäude.
Das Anwesen Hauptstr. 31 steht leer. Für die Grundstücke Hauptstr. 33 und 35
besteht ein gemeindliches Vorkaufsrecht.
Herr 1. Bürgermeister Straub
schlägt vor, in diesem Bereich Möglichkeiten für Senioren gerechtes Wohnen
anzubieten. Es sollen dort barrierefreie Wohnungen in unterschiedlichen Größen
und Gemeinschaftsräume entstehen.
Die Lage im Ortskern und in der Nähe zum Gemeindesee biete sich als attraktiver
Standort an.
Bei einer Ortseinsicht mit der Regierung von Unterfranken-Sachgebiet
Städtebauförderung wurde die Förderung (60%) einer Rahmenplanung für den
betreffenden Bereich in Aussicht gestellt.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten, ob nach Einholung
von Honorarangeboten eine solche Planung in Auftrag gegeben werden soll.
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 138, Hauptstr. 31 meldet sich zu Wort und erklärt, dass er kein Interesse am Verkauf seines Grundstücks habe.
Somit besteht seitens der Gemeinde kein Interesse an der Weiterverfolgung dieses Projektes, da die restlichen Flächen nicht ausreichend Platz bieten.