Die Weiden am Lärmschutzwall auf den Fl.Nrn. 1670 und 1672/4, Gemarkung Hohenroth müssen zurückgeschnitten werden. Der Bauausschuss empfiehlt die Weiden nicht alle bis auf Stock zurückzuschneiden. Es sollen stattdessen aus optischen und biologischen Gründen zwar alle Bäume zurückgeschnitten werden, aber nur abschnittsweise komplett auf Stock. Es wird empfohlen im Abstand von ca. 5-10 Metern Buchten einzuschneiden.

Die Maßnahme soll in den Wintermonaten durch die Bauhofgemeinschaft ausgeführt werden.