Seit 1988 betreibt der Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad Neustadt a.d.Saale eine Boden- und Bauschuttdeponie im Steinbruch der Firma Steinbach für die Stadt Bad Neustadt a.d.Saale und die benachbarten Gemeinden. Zwischenzeitlich sind alle Kommunen der NES-Allianz sowie die Stadt Münnerstadt Mitglieder dieses Zweckverbandes, deren Geschäfte die Stadt Bad Neustadt a.d.Saale führt.

 

Die Deponieverordnung vom 24.07.2002 erlaubte die Weiterführung der Deponie unter den bis dahin geltenden Bedingungen nur bis zum 15.07.2009. Um die Deponie mit der Deponieklasse 0 auch nach diesem Termin weiter betreiben zu dürfen, musste sie baulich an die Anforderungen der neuen Deponieverordnung angepasst werden. Darüber hinaus waren Vorkehrungen zu treffen, damit sich die abgelagerten Materialien in der Deponie nicht negativ auf das angrenzende Einzugsgebiet der Brunnen im Löhriether Tal auswirken können. Der Genehmigungsbescheid 09.03.2010 verlangt u.a. den Bau einer Barriere als Abdichtung zum Schutz des Grundwassers mit einer Mindeststärke von 0,5 m im Deponiebereich. Der Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld zum Weiterbetrieb der Deponie vom 09.03.2010 definiert auch die begleitenden Maßnahmen. So mussten vier Messstellen eingerichtet werden, mit denen monatlich der Grundwasserstand zu messen ist und über die vier Mal jährlich die Grundwasserqualität zu untersuchen ist.    

 

Inzwischen wurden diese notwendigen Baumaßnahmen durchgeführt. Bereits ab September 2009 wurde eine Abdichtungsschicht aus Tonmergelmaterial mit einer Stärke von rund 2 m eingebaut. Außerdem wurde ein weiterer Messpunkt zusätzlich zu den bereits vorhandenen 3 Messstellen erbohrt. Die an die neuen Standards angepasste und wesentlich erweiterte Deponie gewährleistet für die Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet die Entsorgung ihrer Boden- und Bauschuttabfälle voraussichtlich für die kommenden 40 Jahre. Sie ist übrigens die einzige kommunale Boden- und Bauschuttdeponie im Landkreis Rhön-Grabfeld.

 

Wegen dieser umfangreichen investiven Maßnahmen und der strengeren Überwachungsauflagen mit den dadurch entstehenden Kosten und mussten die Gebühren neu kalkuliert werden. Dies entspricht im Übrigen einer Forderung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei der letzten überörtlichen Prüfung und einer Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld im Schreiben vom 23.01.2012. Beide Stellen forderten eine neue Berechnung der Gebühren, weil die bisherigen Gebühren seit dem 01.08.2002 nicht mehr angepasst wurden. Ausgegangen wurde bei der Neukalkulation von einer jährlichen Anliefermenge von 58.000 to sowie einem Verhältnis von Boden und Steinen einerseits und nicht wieder verwertbarem Bauschutt andererseits von 70:30. Außerdem wurden die künftigen Gebühren mit den Entgelten anderer Deponiebetreiber in Unterfranken und Thüringen verglichen. Mit dieser Prüfung sollte betrachtet werden, ob die Gebühren des Zweckverbandes Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad Neustadt a.d.Saale marktgerecht sind. Bei diesem Vergleich konnte die Verwaltung feststellen, dass die Deponieentgelte für die jeweiligen Abfallarten in den zugelassenen Deponien des Umlandes teilweise deutlich höher liegen als die künftigen Gebührensätze des Zweckverbandes. Damit können die dem Zweckverband Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad Neustadt a.d.Saale angeschlossenen Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürger aus dem Verbandsgebiet sowie den hiesigen Firmen nach wie vor eine günstigere Entsorgung ihres Abfalls an Steinen und Boden sowie an nicht wieder verwertbarem Bauschutt anbieten als in benachbarten Deponien.

Die neu kalkulierten Gebühren bemessen sich ab dem 01.10.2012 wie folgt:

 

Anliefergut

Gebühr bisher je to

Gebühr neu je to

Boden und Steine

2,56

2,95

nicht wieder verwertbare Bau- und Abbruchabfälle ohne Gipsanteile

7,67

12,90

nicht wieder verwertbare Bau- und Abbruchabfälle mit Gipsanteile bis max. 10 %

9,50

14,90

 

Für Kleinmengen bis zu einer Tonne wird künftig eine Pauschalgebühr von 3,00 € für Boden und Steine, von 13,00 € für nicht wieder verwertbare Bau- und Abbruchabfälle ohne Gipsanteile und von 15,00 € für nicht wieder verwertbare Bau- und Abbruchabfälle mit Gipsanteilen bis max. 10 % erhoben.

 

Der verhältnismäßig große Sprung bei den Gebühren für nicht verwertbare Bau und Abbruchabfälle, ist dadurch bedingt und deshalb gerechtfertigt, weil wegen dieser Abfallarten die notwendigen baulichen Maßnahmen an der Deponie, die Maßnahmen zu Überwachung des Deponieraumes und die organisatorischen Maßnahmen am aufwändigsten sind.