Sitzung: 23.10.2012 GHR/010/2012
Seit 1988 betreibt
der Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad Neustadt
a.d.Saale eine Boden- und Bauschuttdeponie im Steinbruch der Firma Steinbach
für die Stadt Bad Neustadt a.d.Saale und die benachbarten Gemeinden.
Zwischenzeitlich sind alle Kommunen der NES-Allianz sowie die Stadt Münnerstadt
Mitglieder dieses Zweckverbandes, deren Geschäfte die Stadt Bad Neustadt
a.d.Saale führt.
Die
Deponieverordnung vom 24.07.2002 erlaubte die Weiterführung der Deponie unter
den bis dahin geltenden Bedingungen nur bis zum 15.07.2009. Um die Deponie mit
der Deponieklasse 0 auch nach diesem Termin weiter betreiben zu dürfen, musste
sie baulich an die Anforderungen der neuen Deponieverordnung angepasst werden.
Darüber hinaus waren Vorkehrungen zu treffen, damit sich die abgelagerten
Materialien in der Deponie nicht negativ auf das angrenzende Einzugsgebiet der
Brunnen im Löhriether Tal auswirken können. Der Genehmigungsbescheid 09.03.2010
verlangt u.a. den Bau einer Barriere als Abdichtung zum Schutz des Grundwassers
mit einer Mindeststärke von 0,5 m im Deponiebereich. Der Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld zum Weiterbetrieb der Deponie vom 09.03.2010
definiert auch die begleitenden Maßnahmen. So mussten vier Messstellen
eingerichtet werden, mit denen monatlich der Grundwasserstand zu messen ist und
über die vier Mal jährlich die Grundwasserqualität zu untersuchen ist.
Inzwischen wurden
diese notwendigen Baumaßnahmen durchgeführt. Bereits ab September 2009 wurde
eine Abdichtungsschicht aus Tonmergelmaterial mit einer Stärke von rund 2 m
eingebaut. Außerdem wurde ein weiterer Messpunkt zusätzlich zu den bereits
vorhandenen 3 Messstellen erbohrt. Die an die neuen Standards angepasste und
wesentlich erweiterte Deponie gewährleistet für die Bürgerinnen und Bürger im
Verbandsgebiet die Entsorgung ihrer Boden- und Bauschuttabfälle voraussichtlich
für die kommenden 40 Jahre. Sie ist übrigens die einzige kommunale Boden- und
Bauschuttdeponie im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Wegen dieser
umfangreichen investiven Maßnahmen und der strengeren Überwachungsauflagen mit
den dadurch entstehenden Kosten und mussten die Gebühren neu kalkuliert werden.
Dies entspricht im Übrigen einer Forderung des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbandes bei der letzten überörtlichen Prüfung und einer Forderung der
Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld im Schreiben vom
23.01.2012. Beide Stellen forderten eine neue Berechnung der Gebühren, weil die
bisherigen Gebühren seit dem 01.08.2002 nicht mehr angepasst wurden.
Ausgegangen wurde bei der Neukalkulation von einer jährlichen Anliefermenge von
58.000 to sowie einem Verhältnis von Boden und Steinen einerseits und nicht
wieder verwertbarem Bauschutt andererseits von 70:30. Außerdem wurden die
künftigen Gebühren mit den Entgelten anderer Deponiebetreiber in Unterfranken
und Thüringen verglichen. Mit dieser Prüfung sollte betrachtet werden, ob die
Gebühren des Zweckverbandes Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad
Neustadt a.d.Saale marktgerecht sind. Bei diesem Vergleich konnte die
Verwaltung feststellen, dass die Deponieentgelte für die jeweiligen Abfallarten
in den zugelassenen Deponien des Umlandes teilweise deutlich höher liegen als
die künftigen Gebührensätze des Zweckverbandes. Damit können die dem
Zweckverband Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad Neustadt a.d.Saale
angeschlossenen Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürger aus dem Verbandsgebiet
sowie den hiesigen Firmen nach wie vor eine günstigere Entsorgung ihres Abfalls
an Steinen und Boden sowie an nicht wieder verwertbarem Bauschutt anbieten als
in benachbarten Deponien.
Die neu kalkulierten
Gebühren bemessen sich ab dem 01.10.2012 wie folgt:
Anliefergut |
Gebühr bisher je to |
Gebühr neu je to |
Boden und Steine |
2,56 |
2,95 |
nicht wieder
verwertbare Bau- und Abbruchabfälle ohne Gipsanteile |
7,67 |
12,90 |
nicht wieder
verwertbare Bau- und Abbruchabfälle mit Gipsanteile bis max. 10 % |
9,50 |
14,90 |
Für Kleinmengen bis
zu einer Tonne wird künftig eine Pauschalgebühr von 3,00 € für Boden und
Steine, von 13,00 € für nicht wieder verwertbare Bau- und Abbruchabfälle ohne
Gipsanteile und von 15,00 € für nicht wieder verwertbare Bau- und
Abbruchabfälle mit Gipsanteilen bis max. 10 % erhoben.
Der verhältnismäßig
große Sprung bei den Gebühren für nicht verwertbare Bau und Abbruchabfälle, ist
dadurch bedingt und deshalb gerechtfertigt, weil wegen dieser Abfallarten die
notwendigen baulichen Maßnahmen an der Deponie, die Maßnahmen zu Überwachung
des Deponieraumes und die organisatorischen Maßnahmen am aufwändigsten sind.