Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat am 15.10.2012 die Prüfung der Jahresrechnung 2011 durchgeführt. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2012 behandelt. Die Erläuterungen der Verwaltung wurden als ausreichend betrachtet und die Prüfungsfeststellungen als erledigt angesehen.


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2011 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.1

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.261.373,78

1.053.412,19

5.314.785,97

1.2

Neue Haushaltsreste

+

 

102.000,00

102.000,00

1.3

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

 

0,00

0,00

1.4

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.5

Bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.261.373,78

1.155.412,19

5.416.785,97

AUSGABEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.6

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.261.373,78

800.075,66

5.061.449,44

1.7

Neue Haushaltsreste

+

0,00

414.718,94

414.718,94

1.8

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

59.382,41

59.382,41

1.9

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10

Bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.261.373,78

1.155.412,19

5.416.785,97

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1

 

Unerledigte Vorschüsse (Girokonten/Sparbücher Kindergärten)

6.309,75

2.2

 

Unerledigte Verwahrgelder

 

 

260.521,23

 

 

 

 

 

 

 

Stand des Vermögens und der Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand zu Beginn

 

Zugang

Abgang

Stand am Ende

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

 

 

Vermögen

10.601.701,02

 

286.293,56

514.109,57

10.373.885,01

Schulden

4.556.448,25

 

433.000,00

134.102,22

4.855.346,03

 

Die im Haushaltsjahr 2011 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

 

Im Rahmen der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt wurde angeregt, die Anpassung der Miete für die Mehrzweckhalle Hohenroth und Vereinsförderungen für das Haushaltsjahr 2013 in die nächste Gemeinderatssitzung aufzunehmen.