Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag der Eheleute Johanna Saal-Unsleber und Konrad Unsleber, wohnhaft Veitsberg 55 in Hohenroth vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen den bestehenden Wintergarten auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 1724/2 im Veitsberg 55 in Hohenroth zu erneuern und ein Eingangsportal zu errichten.

Der Wintergarten wird abgebrochen und mit Stahlbeton-Fertigteilen und Flachdach neu errichtet. Der Eingangsbereich ist ebenfalls als Stahlbeton-Fertigteil geplant. Außerdem sollen die bestehenden Dachgauben als Flachdachgauben erneuert und mit Blech verkleidet werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1724/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg I“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind für Hauptgebäude und Anbauten Satteldächer festgesetzt;. Die Dachneigung der beiden Baukörper muss gleich sein. Als Gaubenform sind Spitz- und Schleppgauben zulässig.
Mit dem Neubau des Eingangsportals wird außerdem die im Bebauungsplan festgesetzte vordere Baugrenze überschritten.

 

Für die Zulassung der Flachdächer des Wintergartens und des Eingangsportals, die Überschreitung der vorderen Baugrenze und die Zulassung der Flachdachgauben ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Über die beantragte Abweichung von den Abstandsflächen entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

Nach Auskunft des Planfertigers wurde das Vorhaben in der beantragten Form bereits mit der Bauaufsichtsbehörde abgesprochen.

 

Alle angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erneuerung des Wintergartens und der Dachgauben und dem Anbau eines Eingangsportals auf dem Grundstück Fl. Nr. 1724/2, Veitsberg 55 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg I“ für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Wintergartens und des Eingangsportals, die Zulassung der Flachdachgauben sowie die Überschreitung der vorderen Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6