Sitzung: 20.11.2012 GHR/011/2012
Die TÜV Rheinland LGA Products GmbH hat am 23.08.2012 das Gutachten über die beauftragten Vor-Ort-Messungen nach Inbetriebnahme der O 2-Mobilfunkanlage im Südwesten von Hohenroth an den vier festgelegten Punkten (Spielplatz am Sportplatz, Veitsberg, Lebenshilfe, Schallgrabenweg) vorgelegt.
Durch die Messung
sollte ermittelt werden, welche konkrete Immissionssituation im Bereich der
Gemeinde Hohenroth nach der Inbetriebnahme der Mobilfunkbasisstation O 2 insgesamt
vorherrscht. Die Ergebnisse der Vorher-Messung wurden dem Gemeinderat in der Sitzung
am 13.02.2007 vorgestellt.
Die Messungen
haben gezeigt, dass die ermittelten Feldstärkewerte für hochfrequente
elektromagnetische Felder die zulässigen Personenschutzgrenzwerte der 26.
Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV)
für diese Frequenzbereiche nicht nur einhalten, sondern diese erheblich
unterschreiten.
Die höchsten
Mobilfunkimmissionen wurden am Messpunkt 4 (Schallgrabenweg) mit 2,37% des
Feldstärke-Grenzwerts festgestellt. In der nachfolgenden Tabelle sind Ergebnisse
der Mobilfunkmessungen im Überblick dargestellt. Angegeben ist jeweils die
Maximalimmission bei Vollausbau und maximaler Sendeleistung der Anlagen. Im
Realbetrieb liegen die Immissionen unter den hier dargestellten Werten.
Messpunkt |
Beschreibung |
Entfernung zum
Mobilfunksender Fl.Nr. 593 |
Sichtverbindung |
Maximalimmission Grenzwertaus-schöpfung |
1 |
Spielplatz/ |
1200m |
nein |
0,48% |
2 |
Veitsberg |
1200m |
nein |
0,30% |
3 |
Lebenshilfe |
630m |
ja |
2,01% |
4 |
Schallgrabenweg |
420m |
ja |
2,37% |
Die
Mobilfunkanlage E-Plus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2325, Gemarkung Bad Neustadt
war zum Zeitpunkt der Messung noch nicht in Betrieb. Nach Auskunft des
Unternehmens erfolgt die Inbetriebnahme voraussichtlich Ende 2012.
Messungen aus dem
Jahr 2006 kamen zu dem Ergebnis, dass Einzel-Immissionswerte, die bei minimaler
Anlagenauslastung einen Wert von 0,1 % des Grenzwertes der elektrischen
Feldstärke überschritten, an den einzelnen Messpunkten nicht festgestellt
werden konnten. 36 % der Messwerte lagen in einem Intervall von 0,01 bis 0,1 %
des Grenzwertes der elektrischen Feldstärke. Die restlichen 64 % der Messwerte
lagen niedriger als 0,01 % des Grenzwertes der elektrischen Feldstärke und
wurden aufgrund ihrer Geringfügigkeit im Weiteren nicht mehr beachtet.