Die TÜV Rheinland LGA Products GmbH hat am 23.08.2012 das Gutachten über die beauftragten Vor-Ort-Messungen nach Inbetriebnahme der O 2-Mobilfunkanlage im Südwesten von Hohenroth an den vier festgelegten Punkten (Spielplatz am Sportplatz, Veitsberg, Lebenshilfe, Schallgrabenweg) vorgelegt.

 

Durch die Messung sollte ermittelt werden, welche konkrete Immissionssituation im Bereich der Gemeinde Hohenroth nach der Inbetriebnahme der Mobilfunkbasisstation O 2 insgesamt vorherrscht. Die Ergebnisse der Vorher-Messung wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 13.02.2007 vorgestellt.

Die Messungen haben gezeigt, dass die ermittelten Feldstärkewerte für hochfrequente elektromagnetische Felder die zulässigen Personenschutzgrenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) für diese Frequenzbereiche nicht nur einhalten, sondern diese erheblich unterschreiten.

 

Die höchsten Mobilfunkimmissionen wurden am Messpunkt 4 (Schallgrabenweg) mit 2,37% des Feldstärke-Grenzwerts festgestellt. In der nachfolgenden Tabelle sind Ergebnisse der Mobilfunkmessungen im Überblick dargestellt. Angegeben ist jeweils die Maximalimmission bei Vollausbau und maximaler Sendeleistung der Anlagen. Im Realbetrieb liegen die Immissionen unter den hier dargestellten Werten.

 

Messpunkt

Beschreibung

Entfernung zum Mobilfunksender Fl.Nr. 593

 

Sichtverbindung

Maximalimmission

Grenzwertaus-schöpfung

1

Spielplatz/
Sportplatz

 

1200m

nein

0,48%

2

Veitsberg

 

1200m

nein

0,30%

3

Lebenshilfe

 

630m

ja

2,01%

4

Schallgrabenweg

420m

ja

2,37%

 

Die Mobilfunkanlage E-Plus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2325, Gemarkung Bad Neustadt war zum Zeitpunkt der Messung noch nicht in Betrieb. Nach Auskunft des Unternehmens erfolgt die Inbetriebnahme voraussichtlich Ende 2012.

 

Messungen aus dem Jahr 2006 kamen zu dem Ergebnis, dass Einzel-Immissionswerte, die bei minimaler Anlagenauslastung einen Wert von 0,1 % des Grenzwertes der elektrischen Feldstärke überschritten, an den einzelnen Messpunkten nicht festgestellt werden konnten. 36 % der Messwerte lagen in einem Intervall von 0,01 bis 0,1 % des Grenzwertes der elektrischen Feldstärke. Die restlichen 64 % der Messwerte lagen niedriger als 0,01 % des Grenzwertes der elektrischen Feldstärke und wurden aufgrund ihrer Geringfügigkeit im Weiteren nicht mehr beachtet.