Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen am 28.04.2012 gewählte 2 Kommandant Herr Daniel Keidel der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

 

In der Bestätigung durch die Gemeinde ist festzustellen, dass der gewählte Kommandant zum gegenwärtigen Zeitpunkt fachlich und gesundheitlich in der Lage ist das Amt des Kommandanten auszuführen.

Es dürfen auch keine sonstigen Gründe vorliegen, die die sachgerechte Ausübung der Funktion des Kommandanten ausschließen (Art. 8 Abs. 1 BayFwG). Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr muss gewährleistet sein.

 

Ist der Kommandant aus sonstigen Gründen ungeeignet, muss die Gemeinde nach Art. 8 Abs. 4 Satz 2 die Bestätigung versagen.

 

Nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG kann zum Feuerwehrkommandanten nur gewählt werden, wer nach der Vollendung des 18 Lebensjahres mindestens vier Jahre in der Feuerwehr Dienst geleistet hat.
Herr Daniel Keidel, Lange Eller 12, 97618 Hohenroth-Windshausen, hatte bei seiner Wahl zum 2. Kommandanten am 28.04.2012 die oben genannte Vorraussetzung für den vierjährigen Feuerwehrdienst noch nicht erfüllt.
Herr Kreisbrandrat Peter Bulheller und die Gemeinde Hohenroth haben aus diesem Grund, Herrn Daniel Keidel die Bestätigung zum 2. Kommandanten bisher versagt.

Nachdem Herr Daniel Keidel am 22.12.2012 sein 22 Lebensjahr vollendet hat und somit gemäß Art. 8 Abs. 1 BayFwG nach seinem 18. Lebensjahr mindestens vier Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr geleistet hat, kann die Gemeinde, die Wahl von Daniel Keidel zum 2. Kommandanten bestätigen.

 

Die für den 2. Kommandanten benötigten Lehrgänge sind von Herr Daniel Keidel innerhalb eines Jahres zu besuchen.


Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen am 28.04.2012 gewählten

 

2. Kommandanten                Daniel Keidel, Lange Eller 12,

                                                97618 Hohenroth - Windshausen

 

 

Seitens der Gemeinde bestehen gegen den neugewählten Kommandanten keine Bedenken.

 

Sofern die vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter auflösender Bedingung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14