Sitzung: 22.01.2013 GHR/001/2013
Gemäß Art. 8 Abs. 4
BayFwG bedarf der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen am 28.04.2012
gewählte 2 Kommandant Herr Daniel Keidel der Bestätigung durch die Gemeinde im
Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art.
37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.
In der Bestätigung
durch die Gemeinde ist festzustellen, dass der gewählte Kommandant zum
gegenwärtigen Zeitpunkt fachlich und gesundheitlich in der Lage ist das Amt des
Kommandanten auszuführen.
Es dürfen auch keine
sonstigen Gründe vorliegen, die
die sachgerechte Ausübung der Funktion des Kommandanten ausschließen (Art. 8
Abs. 1 BayFwG). Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr muss gewährleistet sein.
Ist der Kommandant
aus sonstigen Gründen ungeeignet,
muss die Gemeinde nach Art. 8 Abs. 4 Satz 2 die Bestätigung versagen.
Nach Art. 8 Abs. 3
BayFwG kann zum Feuerwehrkommandanten nur gewählt werden, wer nach der
Vollendung des 18 Lebensjahres mindestens vier Jahre in der Feuerwehr Dienst
geleistet hat.
Herr Daniel Keidel, Lange Eller 12, 97618 Hohenroth-Windshausen, hatte bei
seiner Wahl zum 2. Kommandanten am 28.04.2012 die oben genannte Vorraussetzung
für den vierjährigen Feuerwehrdienst noch nicht erfüllt.
Herr Kreisbrandrat Peter Bulheller und die Gemeinde Hohenroth haben aus diesem
Grund, Herrn Daniel Keidel die Bestätigung zum 2. Kommandanten bisher versagt.
Nachdem Herr Daniel
Keidel am 22.12.2012 sein 22 Lebensjahr vollendet hat und somit gemäß Art. 8
Abs. 1 BayFwG nach seinem 18. Lebensjahr mindestens vier Jahre Dienst in der
Freiwilligen Feuerwehr geleistet hat, kann die Gemeinde, die Wahl von Daniel
Keidel zum 2. Kommandanten bestätigen.
Die für den 2.
Kommandanten benötigten Lehrgänge sind von Herr Daniel Keidel innerhalb eines
Jahres zu besuchen.
Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, im
Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Windshausen am 28.04.2012 gewählten
2. Kommandanten Daniel
Keidel, Lange Eller 12,
97618
Hohenroth - Windshausen
Seitens der Gemeinde
bestehen gegen den neugewählten Kommandanten keine Bedenken.
Sofern die
vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese
innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter
auflösender Bedingung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |