Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Erlaubnis nach § 6 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Rhön“ von Herrn Christof Herbert vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 493 in der Gemarkung Leutershausen soll mit Erdmaterial aufgefüllt und mit einer Wiesensaat begrünt werden. Die Fläche der Auffüllung umfasst ca. 250 qm und das Auffüllvolumen ca. 330 cbm.

 

Nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 der Bayer. Bauordnung sind Aufschüttungen  mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Fläche bis zu 500 qm verfahrensfrei.

Da das Grundstück Fl. Nr. 493 im Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Rhön“ liegt, ist nach § 6 Nr. 2 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Rhön“ eine naturschutzrechtliche Erlaubnis für Aufschüttungen bzw. Veränderungen der Bodengestalt in sonstiger Weise erforderlich.

 

Für die Erteilung der Erlaubnis und evtl. Befreiungen ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Die Gemeinde wird von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Im Hinblick auf den unmittelbar angrenzenden Solzbach weisen wird daraufhin, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Ausschwemmungen und damit verbundenen Verschmutzungen des Solzbaches zu treffen sind.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erhebt keine Einwände gegen die geplante Auffüllung des Grundstückes Fl. Nr. 493 in der Gemarkung Leutershausen.

Im Hinblick auf den unmittelbar angrenzenden Solzbach sind  Maßnahmen zur Verhinderung von Ausschwemmungen und damit verbundenen Verschmutzungen des Solzbaches zu treffen.

Es wird um Aufnahme im Erlaubnisbescheid gebeten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

Herr Christof Herbert nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.