Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Nicola Digiovinazzo, wohnhaft Veitsberg 11 in Hohenroth vorgelegt.

 

Er möchte im rückwärtigen Bereich seines Grundstückes Fl. Nr. 1720/5 im Veitsberg 11 einen Lamellenzaun mit einer Höhe von 2,00 m aufstellen. Der gleiche Lamellenzaun steht bereits an der westlichen Grundstücksgrenze zum Nachbarn Fl.Nr. 1720/4 und ein Element im Eingangsbereich zum Wohnhaus.

 

Im Innenbereich und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sind Einfriedungen dann verfahrensfrei, wenn sie den Bebauungsplanfestsetzungen oder einer örtlichen Bauvorschrift, soweit vorhanden, entsprechen. Existieren solche Regelungen nicht, so sind sie verfahrensfrei bis zu 2,00 m (Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a Bayer. Bauordnung).

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1720/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg I“. Der Bebauungsplan lässt in seinen Festsetzungen Zäune nur bis zu einer Höhe von max. 1,00 m zu. Für die Zulassung einer Zaunhöhe von 2,00 m ist der Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn wurden durch den Bauherrn informiert.

 

Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Lamellenzaunes mit einer Höhe von 2,00 m auf dem Grundstück Fl. Nr. 1720/5 im Veitsberg 11 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planunterlagen nur wenn auch die Nachbarn der isolierten Befreiung zustimmen. Der Bauausschuss weißt auf den geltenden Bebauungsplan hin.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6