Sitzung: 12.03.2013 BHR/004/2013
Er möchte im
rückwärtigen Bereich seines Grundstückes Fl. Nr. 1720/5 im Veitsberg 11 einen
Lamellenzaun mit einer Höhe von 2,00 m aufstellen. Der gleiche Lamellenzaun
steht bereits an der westlichen Grundstücksgrenze zum Nachbarn Fl.Nr. 1720/4
und ein Element im Eingangsbereich zum Wohnhaus.
Im Innenbereich
und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sind Einfriedungen dann
verfahrensfrei, wenn sie den Bebauungsplanfestsetzungen oder einer örtlichen
Bauvorschrift, soweit vorhanden, entsprechen. Existieren solche Regelungen
nicht, so sind sie verfahrensfrei bis zu 2,00 m (Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a Bayer.
Bauordnung).
Das Grundstück Fl.
Nr. 1720/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Veitsberg I“. Der Bebauungsplan lässt in seinen Festsetzungen Zäune nur bis zu
einer Höhe von max. 1,00 m zu. Für die Zulassung einer Zaunhöhe von 2,00 m ist
der Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.
Die angrenzenden
Nachbarn wurden durch den Bauherrn informiert.
Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis besteht, wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer Lamellenzaunes mit einer Höhe von 2,00 m auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1720/5 im Veitsberg 11 in Hohenroth entsprechend den
eingereichten Planunterlagen nur wenn auch die Nachbarn der isolierten
Befreiung zustimmen. Der Bauausschuss weißt auf den geltenden Bebauungsplan
hin.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |