Sitzung: 28.05.2013 GHR/005/2013
Am 16.03.2014 finden die nächsten Gemeindewahlen statt. Neu gewählt wird
in der Gemeinde Hohenroth der Gemeinderat.
Die Leitung der Gemeindewahlen obliegt dem Gemeindewahlleiter. Gemäß
Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat
den 1. Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren
Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem
Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum
Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
Zum Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl oder zu dessen
Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Gemeinderat mit
seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für
diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder wird, oder für diese
Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertretung ist.
Nachdem in Hohenroth bei der Gemeindewahl 2014 der 1. Bürgermeister
nicht neu gewählt wird, ist es naheliegend, dass Herr 1. Bürgermeister Georg
Straub als Gemeindewahlleiter bestellt wird. Außerdem ist ein Stellvertreter zu
berufen.
Bei der Berufung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreters
sollte bereits darauf geachtet werden, dass die zu berufenden Personen nicht zu
einem späteren Zeitpunkt von einem der oben genannten Ausschlussgründe
betroffen sein werden.
Als Stellvertretende Wahlleiterin wird Frau Heike Kaiser vom Gemeinderat
vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beruft Herrn 1. Bürgermeister Georg Straub zum
Wahlleiter für die Gemeindewahlen am 16.03.2014.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Als seine Stellvertreterin wird Frau Heike Kaiser berufen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |