Am 16.03.2014 finden die nächsten Gemeindewahlen statt. Neu gewählt wird in der Gemeinde Hohenroth der Gemeinderat.

 

Die Leitung der Gemeindewahlen obliegt dem Gemeindewahlleiter. Gemäß Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den 1. Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.

 

Zum Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder wird, oder für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertretung ist.

 

Nachdem in Hohenroth bei der Gemeindewahl 2014 der 1. Bürgermeister nicht neu gewählt wird, ist es naheliegend, dass Herr 1. Bürgermeister Georg Straub als Gemeindewahlleiter bestellt wird. Außerdem ist ein Stellvertreter zu berufen.

 

Bei der Berufung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreters sollte bereits darauf geachtet werden, dass die zu berufenden Personen nicht zu einem späteren Zeitpunkt von einem der oben genannten Ausschlussgründe betroffen sein werden.

 

Als Stellvertretende Wahlleiterin wird Frau Heike Kaiser vom Gemeinderat vorgeschlagen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beruft Herrn 1. Bürgermeister Georg Straub zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen am 16.03.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

Als seine Stellvertreterin wird Frau Heike Kaiser berufen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14