Die Regierung von Unterfranken beabsichtigt, Kernzonen im bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die geplanten Kernzonen sollen vorrangig dem Schutz natürlich ablaufender Prozesse ohne Einfluss des Menschen dienen.

 

Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 3.515 ha und liegt in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld. In der Gemeinde Hohenroth liegen Flächen im Staatsforst in der Gemarkung Steinacher Forst rechts der Saale im Geltungsbereich der geplanten Verordnung.

 

Mit Schreiben vom 14.05.2013 bittet die Regierung von Unterfranken die Gemeinde Hohenroth zur geplanten Unterschutzstellung bis spätestens 20.06.2013 Stellung zu nehmen.

 

Der Verordnungsentwurf wird dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister Straub im Einzelnen erläutert.

Anhand des Lageplans ist erkennbar, dass einige Privatgrundstücke von der künftigen Kernzone praktisch eingeschlossen werden (z.B. Fl.Nr. 271, 278-283). Hier muss sicher gestellt sein, dass den Grundstückseigentümern durch die Ausweisung des Naturschutzgebiets auf benachbarten Flächen keine Nachteile bei der Bewirtschaftung ihres Waldes entstehen.

Nach Aussagen des Landratsamtes Rhön-Grabfeld ist dies auch nicht der Fall. Die Wege zur Erschließung der Waldgrundstücke bleiben erhalten. Der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (Bayer. Staatsforsten) trägt nach wie vor die Verkehrssicherungspflicht.

 


Beschluss:

 

Mit dem Verordnungsentwurf zur Ausweisung des Naturschutzgebiets „Kernzonen im bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön“ in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld besteht von Seiten der Gemeinde Hohenroth grundsätzlich Einverständnis.

 

Es muss aber sicher gestellt sein, dass den Grundstückseigentümern, die vom Naturschutzgebiet umschlossen sind (z.B. Fl.Nr. 271, 278-283) keine Nachteile in der Bewirtschaftung ihres Waldes entstehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

 

Aufgrund der Lage der in Gemeindeeigentum befindlichen Fl.Nrn. 1970 und 1971, Gemarkung Hohenroth empfiehlt es sich beim Landratsamt Rhön-Grabfeld den Antrag zu stellen, dass diese Fl.Nrn. zur Abrundung in das Biosphärenreservat Rhön aufnehmen zu lassen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Fl.Nrn. 1970 und 1971, Gemarkung Hohenroth beim Landratsamt Rhön-Grabfeld ein Antrag auf Aufnahme in das Biosphärenreservat Rhön gestellt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14