Sitzung: 01.08.2013 GHR/007/2013
Herr Dipl. Ing. Perry Alka und Herr Dipl. Ing. Georg Will stellten den
derzeitigen Stand der Ausbauplanung (Vorplanung) vor.
1.
Planung zum Flurweg
Wegen der hohen Schadensdichte, die auf den Straßenunterbau
zurückzuführen ist, ist eine Deckensanierung nicht zielführend. Das
Ingenieurbüro empfiehlt einen grundhaften Neuausbau mit geordneter Entwässerung.
Eine Anpassung der Fahrbahngestaltung/Fahrbahnaufbau mit einem
zusätzlichen Einbau einer Ausweichstelle für Begegnungsverkehr sollte überdacht
werden. Der notwendige Grunderwerb ist seitens der Gemeinde Hohenroth bereits getätigt.
Die Oberflächenwasserableitung würde entlang der Fl.Nr. 230, Gemarkung
Windshausen, zum Solzbach in der Brunnengasse geleitet werden.
2.
Oberflächenwasserableitung Köhlerstraße
Das Ingenieurbüro Alka stellt zwei Varianten zur
Oberflächenwasserableitung in der Köhlerstraße vor. Zum einen die Ableitung in
befestigtem verbautem Graben mit Baukosten i. H. v. 54.000 € brutto. Zum
anderen die Ableitung mit Verrohrung und Energievernichtung in Schächten mit
Baukosten i. H. v. 59.500 € brutto. Nicht enthalten in diesen Kosten sind, die
ggf. notwendigen Grunderwerbskosten sowie eine zusätzliche Rückhaltung
innerhalb der Fl.Nr. 294.
3.
Oberflächenwasserableitung Weinbergstraße
Für die Oberflächenwasserableitung der Weinbergstraße wurde vorgesehen,
die Planumsentwässerung der Straße bis zum Solzbach abzuleiten. Außerdem soll
hier im westlichen Bereich die Oberflächenentwässerung des vorhandenen
Feldweges, Fl.Nr. 247/1, oberhalb des Baugebietes an die Planumsentwässerung
mit angeschlossen werden.
Hier soll für die Planumsentwässerung ab diesem Bereich bis zum Solzbach
eine Teilsickerrohrleitung eingebaut werden, die entsprechend dann eine größere
Dimension erhält.
4.
Wasserleitung
Die Erneuerung der Wasserhauptleitung soll in einem leichtem Gussrohr DN
110 erfolgen. Die Verlegung der Leitung soll in einer unabhängigen neuen Trasse
erfolgen, um entsprechende Konfliktpunkte zu vermeiden. Eine
Notwasserversorgung wird während der Bauzeit aufgrund der Bestandsleitung
notwendig, damit ist die Wasserversorgung jederzeit gesichert.
Neben der Hauptleitung müssen die Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich
komplett erneuert werden. Im privaten Bereich soll dies nach Möglichkeit auch
geschehen, um entsprechende Schwachstellen zu vermeiden. Die Baukosten für den
Bereich Wasserversorgung liegen bei 236.600 € brutto (im öffentlichen Bereich).
5.
Kanalsanierung
Die Kanalsanierung unterteilt sich in die Sanierung der Rohrleitungsgräben
und Sanierung der Rohrleitungen.
Die Rohrleitungsgräben sind unzureichend verdichtet, somit muss ein
Aushub des Rohrleitungsgrabens erfolgen. Bei ordnungsgemäßer Ausführung muss
dies von der bestehenden Rohrleitungsbettung bis zur Leitungszone geschehen und
verdichtungsfähiger Boden eingebaut werden.
Das Ingenieurbüro Alka stellt zwei Varianten zur Sanierung der
Rohrleitung vor. Zum einen die Reparatur durch partielle Erneuerung mit einer
voraussichtlichen Lebensdauer von 15 Jahren. Zum anderen der Neubau des Kanals
mit einer Lebensdauer von 60 Jahren.
Bei der partiellen Auswechselung bestünde auch eine gewisse Gefahr für
die bestehenden Kanalleitungen durch Verdichtungsarbeiten im Rohrgraben.
Zur Vergleichbarkeit sind die Kosten in der nachfolgenden Tabelle
aufgezeigt.
|
Partielle
Erneuerung |
Neubau |
Bruttokosten sofort |
155.600 € |
283.500 € |
Bruttokosten in 40 Jahren |
166.600 € |
283.500 € |
Jährliche Kosten Abschreibung 40 bzw. 60 Jahre Zinssatz 3% |
7.206 € |
10.242 € |
Bei einem Neubau des Kanals entstehen für die Hausanschlussleitungen im
öffentlichen Bereich zusätzlich Baukosten i. H. v. 29.000 € brutto.
Die partiellen Neubaukosten umfassen als Sofortbruttokosten (155.600 €)
verschiedene Rohrauswechslungen. Bei den Bruttokosten (166.600 €) in 40 Jahren
(restliche Lebensdauer des Kanals) sind 11.000 € für zweimalige
Inlinersanierung hinzugerechnet. Insoweit für die restliche Lebensdauer des
Kanals noch weitere Schadensbehebungen dazu kommen ist gegenwärtig nicht kalkulierbar.
Die Neubaukosten umfassen die komplette Auswechslung des Kanals mit den
Kosten der Anbindung der Hausanschlüsse.
Der Gemeinderat kam in der Beratung zum Ergebnis den Neubau zu favorisieren.
Zwar sind im Zahlenvergleich die jährlichen Abschreibungskosten beim Neubau des
Kanals höher als bei der partiellen Erneuerung, jedoch ist die neue Verdichtung
des Kanalgrabens mit erheblichen Risiken von Schäden an der Kanalleitung und
von neuen Setzungen verbunden. Außerdem ist für diese Arbeit keine Gewährleistung
zu erwarten.
Somit sind die Kosten der partiellen Erneuerung möglicherweise nicht abschließend.
Beim Neubau ist eine gesicherte Kalkulation gegeben. Außerdem wird die neue
Kanalleitung mit den neuen Hausanschlüssen dicht sein und damit die Gefahr von
eindringendem Abwasser in den Untergrund ausschließen.
6.
Straßenbau
Für den Bereich der Böschungssanierung wurde durch eine nochmalige,
unabhängige Untersuchung der IBUG Geotechnik GmbH das Baugrundgutachten der Geotechnik
Dr. Rimpel für den westlichen Weinbergstraßenbereich bestätigt.
Es ist zu prüfen und zu berechnen, in wie weit eine Kostenreduzierung in
den Bereichen der Bodenverbesserungs- und Bodenvermörtelungsarbeiten durch
Einbeziehung der Kanalkubaturen erreicht werden kann.
Der neue Straßenaufbau wird nach der Richtlinie RStO 12 ausgeführt. Das
heißt im Detail, dass ein Straßenaufbau von 55 cm gefordert ist. Gegebenenfalls
sind zusätzliche Bodenaustauschbereiche erforderlich, die sich voraussichtlich
im Rahmen von ca. 10 bis 20 cm Stärke bewegen und so zur Erhöhung der
Steifigkeit des Planums beitragen werden.
Eine neu überarbeitete Variante 5 (Ausbau wie Bestand, abschnittsweise
Vereinheitlichung der Straßenbreiten, geringfügige Gehwegserweiterung) stellt
das Ingenieurbüro Alka mit geschätzten Bruttobaukosten in Höhe von ca. 683.300
€ vor. Diese Ausbauvariante ist kostengünstiger und hat die größte Akzeptanz
der Anwohner; allerdings berücksichtigt diese Variante keine eindeutige
Trennung der Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherheit für die Fußgänger
stellt weiterhin eine Gefährdung dar. Gegenüber dem Bestand tritt keine
Verbesserung der Verkehrssituation ein. Außerdem ist der vorgesehene Ausbau
nicht richtlinienkonform in Hinblick auf die Verkehrssicherheit.
In den geschätzten Baukosten sind nicht enthalten: Kosten für
Flächenerwerb, Kosten für eine Neuvermessung, Kosten für die Umverlegung der
Versorgungsleitungen, sowie die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Der Gemeinderat entschied nach ausführlicher Beratung und Abwägung den
strittigen Punkt der notwendigen Bodenverbesserung im Rahmen der Bauausführung
im Detail zu prüfen. Die Kosten für die auf Basis des Bodengutachters
notwendigen Bodenverbesserungsmaßnahmen sollen in die Entwurfsplanung
einbezogen werden. Im Rahmen der Bauausführung sind für die Böschungssanierung
durch einen neutralen Gutachter Lastplattenprüfungen durch zu führen. Nur im
Bedarfsfall kommt eine Bodenverbesserung zur Ausführung. Die Bodenverbesserungen
sollen durch stufenförmigen, lagenweisen Einbau von Kalk/Zement versetztem
Boden erfolgen.