Herr Dipl. Ing. Perry Alka und Herr Dipl. Ing. Georg Will stellten den derzeitigen Stand der Ausbauplanung (Vorplanung) vor.

 

1.    Planung zum Flurweg

 

Wegen der hohen Schadensdichte, die auf den Straßenunterbau zurückzuführen ist, ist eine Deckensanierung nicht zielführend. Das Ingenieurbüro empfiehlt einen grundhaften Neuausbau mit geordneter Entwässerung.

 

Eine Anpassung der Fahrbahngestaltung/Fahrbahnaufbau mit einem zusätzlichen Einbau einer Ausweichstelle für Begegnungsverkehr sollte überdacht werden. Der notwendige Grunderwerb ist seitens der Gemeinde Hohenroth bereits getätigt.

 

Die Oberflächenwasserableitung würde entlang der Fl.Nr. 230, Gemarkung Windshausen, zum Solzbach in der Brunnengasse geleitet werden.

 

2.    Oberflächenwasserableitung Köhlerstraße

 

Das Ingenieurbüro Alka stellt zwei Varianten zur Oberflächenwasserableitung in der Köhlerstraße vor. Zum einen die Ableitung in befestigtem verbautem Graben mit Baukosten i. H. v. 54.000 € brutto. Zum anderen die Ableitung mit Verrohrung und Energievernichtung in Schächten mit Baukosten i. H. v. 59.500 € brutto. Nicht enthalten in diesen Kosten sind, die ggf. notwendigen Grunderwerbskosten sowie eine zusätzliche Rückhaltung innerhalb der Fl.Nr. 294.

 

3.    Oberflächenwasserableitung Weinbergstraße

 

Für die Oberflächenwasserableitung der Weinbergstraße wurde vorgesehen, die Planumsentwässerung der Straße bis zum Solzbach abzuleiten. Außerdem soll hier im westlichen Bereich die Oberflächenentwässerung des vorhandenen Feldweges, Fl.Nr. 247/1, oberhalb des Baugebietes an die Planumsentwässerung mit angeschlossen werden.

 

Hier soll für die Planumsentwässerung ab diesem Bereich bis zum Solzbach eine Teilsickerrohrleitung eingebaut werden, die entsprechend dann eine größere Dimension erhält.

 

4.    Wasserleitung

 

Die Erneuerung der Wasserhauptleitung soll in einem leichtem Gussrohr DN 110 erfolgen. Die Verlegung der Leitung soll in einer unabhängigen neuen Trasse erfolgen, um entsprechende Konfliktpunkte zu vermeiden. Eine Notwasserversorgung wird während der Bauzeit aufgrund der Bestandsleitung notwendig, damit ist die Wasserversorgung jederzeit gesichert.

 

Neben der Hauptleitung müssen die Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich komplett erneuert werden. Im privaten Bereich soll dies nach Möglichkeit auch geschehen, um entsprechende Schwachstellen zu vermeiden. Die Baukosten für den Bereich Wasserversorgung liegen bei 236.600 € brutto (im öffentlichen Bereich).

 

5.    Kanalsanierung

 

Die Kanalsanierung unterteilt sich in die Sanierung der Rohrleitungsgräben und Sanierung der Rohrleitungen.

 

Die Rohrleitungsgräben sind unzureichend verdichtet, somit muss ein Aushub des Rohrleitungsgrabens erfolgen. Bei ordnungsgemäßer Ausführung muss dies von der bestehenden Rohrleitungsbettung bis zur Leitungszone geschehen und verdichtungsfähiger Boden eingebaut werden.

 

Das Ingenieurbüro Alka stellt zwei Varianten zur Sanierung der Rohrleitung vor. Zum einen die Reparatur durch partielle Erneuerung mit einer voraussichtlichen Lebensdauer von 15 Jahren. Zum anderen der Neubau des Kanals mit einer Lebensdauer von 60 Jahren.

 

Bei der partiellen Auswechselung bestünde auch eine gewisse Gefahr für die bestehenden Kanalleitungen durch Verdichtungsarbeiten im Rohrgraben.

 

Zur Vergleichbarkeit sind die Kosten in der nachfolgenden Tabelle aufgezeigt.

 

 

Partielle Erneuerung

Neubau

Bruttokosten sofort

155.600 €

283.500 €

Bruttokosten in 40 Jahren

166.600 €

283.500 €

Jährliche Kosten Abschreibung 40 bzw. 60 Jahre Zinssatz 3%

7.206 €
40 Jahre

10.242 €
60 Jahre

 

Bei einem Neubau des Kanals entstehen für die Hausanschlussleitungen im öffentlichen Bereich zusätzlich Baukosten i. H. v. 29.000 € brutto.

 

Die partiellen Neubaukosten umfassen als Sofortbruttokosten (155.600 €) verschiedene Rohrauswechslungen. Bei den Bruttokosten (166.600 €) in 40 Jahren (restliche Lebensdauer des Kanals) sind 11.000 € für zweimalige Inlinersanierung hinzugerechnet. Insoweit für die restliche Lebensdauer des Kanals noch weitere Schadensbehebungen dazu kommen ist gegenwärtig nicht kalkulierbar.

 

Die Neubaukosten umfassen die komplette Auswechslung des Kanals mit den Kosten der Anbindung der Hausanschlüsse.

 

Der Gemeinderat kam in der Beratung zum Ergebnis den Neubau zu favorisieren. Zwar sind im Zahlenvergleich die jährlichen Abschreibungskosten beim Neubau des Kanals höher als bei der partiellen Erneuerung, jedoch ist die neue Verdichtung des Kanalgrabens mit erheblichen Risiken von Schäden an der Kanalleitung und von neuen Setzungen verbunden. Außerdem ist für diese Arbeit keine Gewährleistung zu erwarten.

 

Somit sind die Kosten der partiellen Erneuerung möglicherweise nicht abschließend. Beim Neubau ist eine gesicherte Kalkulation gegeben. Außerdem wird die neue Kanalleitung mit den neuen Hausanschlüssen dicht sein und damit die Gefahr von eindringendem Abwasser in den Untergrund ausschließen.

 

6.    Straßenbau

 

Für den Bereich der Böschungssanierung wurde durch eine nochmalige, unabhängige Untersuchung der IBUG Geotechnik GmbH das Baugrundgutachten der Geotechnik Dr. Rimpel für den westlichen Weinbergstraßenbereich bestätigt.

 

Es ist zu prüfen und zu berechnen, in wie weit eine Kostenreduzierung in den Bereichen der Bodenverbesserungs- und Bodenvermörtelungsarbeiten durch Einbeziehung der Kanalkubaturen erreicht werden kann.

 

Der neue Straßenaufbau wird nach der Richtlinie RStO 12 ausgeführt. Das heißt im Detail, dass ein Straßenaufbau von 55 cm gefordert ist. Gegebenenfalls sind zusätzliche Bodenaustauschbereiche erforderlich, die sich voraussichtlich im Rahmen von ca. 10 bis 20 cm Stärke bewegen und so zur Erhöhung der Steifigkeit des Planums beitragen werden.

 

Eine neu überarbeitete Variante 5 (Ausbau wie Bestand, abschnittsweise Vereinheitlichung der Straßenbreiten, geringfügige Gehwegserweiterung) stellt das Ingenieurbüro Alka mit geschätzten Bruttobaukosten in Höhe von ca. 683.300 € vor. Diese Ausbauvariante ist kostengünstiger und hat die größte Akzeptanz der Anwohner; allerdings berücksichtigt diese Variante keine eindeutige Trennung der Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherheit für die Fußgänger stellt weiterhin eine Gefährdung dar. Gegenüber dem Bestand tritt keine Verbesserung der Verkehrssituation ein. Außerdem ist der vorgesehene Ausbau nicht richtlinienkonform in Hinblick auf die Verkehrssicherheit.

 

In den geschätzten Baukosten sind nicht enthalten: Kosten für Flächenerwerb, Kosten für eine Neuvermessung, Kosten für die Umverlegung der Versorgungsleitungen, sowie die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Der Gemeinderat entschied nach ausführlicher Beratung und Abwägung den strittigen Punkt der notwendigen Bodenverbesserung im Rahmen der Bauausführung im Detail zu prüfen. Die Kosten für die auf Basis des Bodengutachters notwendigen Bodenverbesserungsmaßnahmen sollen in die Entwurfsplanung einbezogen werden. Im Rahmen der Bauausführung sind für die Böschungssanierung durch einen neutralen Gutachter Lastplattenprüfungen durch zu führen. Nur im Bedarfsfall kommt eine Bodenverbesserung zur Ausführung. Die Bodenverbesserungen sollen durch stufenförmigen, lagenweisen Einbau von Kalk/Zement versetztem Boden erfolgen.