Die im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Hohenroth eingetragenen öffentlichen Feld- und Waldwege

 

-       Fischlesrain, Weg 4, Fl.Nr. 1483, Gemarkung Hohenroth

-       Mörschefeld“, Fl.Nr. 1562/1, Gemarkung Hohenroth

-       Bergweg, Weg 3, Fl.Nr. 222, Gemarkung Leutershausen

-       Salzforst, Weg 10, Fl.Nr. 414, Gemarkung Leutershausen

 

haben jegliche Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren. Dies begründet sich darin, dass die Wege in der Natur seit geraumer Zeit nicht mehr sichtbar sind und in die Bewirtschaftung der Ackergrundstücke mit einbezogen wurden (vgl. Lagepläne).

 

Die Erschließung der umliegenden Grundstücke ist über andere öffentliche Wege gesichert.

 

Gemäß Art 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ist eine Straße/Weg einzuziehen, wenn dieser jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher bekanntzugeben (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG).


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth beschließt nach dreimonatiger vorheriger Bekanntmachung, die nachfolgenden genannten öffentlichen Feld- und Waldwege, gemäß Art. 8 Abs. 1 u. 2 i.V.m. Art 54 BayStrWG einzuziehen, da die Wege jegliche Verkehrsbedeutung verloren haben:

 

 

  1. Fischlesrain, Weg 4
    Flurnummer:               1483, Gemarkung Hohenroth

Anfangspunkt:             Fischlesrain, Weg 5

Endpunkt:                    Gemarkungsgrenze Leutershausen

Länge:                         0,171 km

 

 

  1. Mörschefeld

Flurnummer:               1562/1, Gemarkung Hohenroth
Anfangspunkt:             Mörschefeld, Weg 10, Fl.Nr. 1562
Endpunkt:                    Weg Hohenroth – Unterebersbach, Fl.Nr. 1441
Länge:                         0,102 km

 

 

  1. Bergweg, Weg 3
    Flurnummer:               222, Gemarkung Leutershausen
    Anfangspunkt:             Bergweg 1, Fl.Nr. 220
    Endpunkt:                    Vieräcker 3, Fl.Nr. 234
    Länge:                         0,139 km

 

 

  1. Salzforst, Weg 10
    Flurnummer:               414, Gemarkung Leutershausen
    Anfangspunkt:             Salzforst 19, Fl.Nr. 412, nördl. Fl.Nr. 413
    Endpunkt:                    Salzforst 19, Fl.Nr. 412, südöstl. Fl.Nr. 415
    Länge:                         0,187 km

 

 

Die beigefügten Lagepläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

14