Dem Bauausschuss wird der Bauantrag der Eheleute Jürgen und Irene Schmitt, wohnhaft Ahornweg 9 in Hohenroth vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf Ihrem Grundstück in der Raiffeisenstr. 20 in Hohenroth auf den bestehenden Stellplätzen insgesamt fünf Fertigflachdachgaragen zu errichten.

Zwei Garagen sollen im Anschluss an den bestehenden Holzschuppen aufgestellt werden. Die anderen drei Fertiggaragen an der Grenze zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 1719/5.

 

Die Bauausführung der Garagen erfolgt in Stahlbetonbauweise. Die Außen- und Innenwandbehandlung ist in weißem Edelputz geplant; die Dächer als Flachdächer mit innenliegender Entwässerung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1719/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Der Standort der Garagen ist außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Weitere Festsetzungen für Garagen sind nicht vorhanden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von

fünf Fertigflachdachgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1719/4 in der Raiffeisenstr. 20 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen den Standort der Garagen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

6