Sitzung: 17.12.2013 GHR/012/2013
Der aktuelle Kalkulationszeitraum 2011 bis
2013 für die Einrichtung Wasserversorgung schließt unter Berücksichtigung des
vorläufigen Rechnungsergebnisses 2013 mit einem Guthaben von 7.300 € ab.
Die verkaufte Wassermenge ist im abgerechneten Zeitraum etwas niedriger als
geplant (ca. – 2 %). Die Ausgaben liegen ebenfalls etwas unter den geschätzten
Ausgaben (ca. – 2.700 €/Jahr). Der Guthabenvortrag wird in den neuen
Kalkulationszeitraum übernommen. Als Kalkulationszeitraum schlägt die
Verwaltung wiederum einen dreijährigen Zeitraum von 2014 bis 2016 vor.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2013 (TOP 2) das Thema bereits grundsätzlich erörtert. Auf dieser Basis werden dem Gemeinderat zwei Varianten zur Entscheidung über die Festsetzung der Gebührenhöhe ab dem 01.01.2014 zur Entscheidung vorgelegt.
Variante 1 -
die Höhe der Verbrauchsgebühr wird auf 1,10 €/m³ netto festgesetzt, die
Grundgebühr bleibt bei 36,00 €/Anschluss/Jahr netto unverändert.
Damit verbunden ist, durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5
% auf 4,5 %, eine Zuführung an die Sonderrücklage Wasserversorgung von
voraussichtlich 5.500 € pro Jahr (aus anteiligen zuwendungsfinanzierten
Abschreibungen).
Variante 2 –
die Höhe der
Verbrauchsgebühr wird auf 1,10 €/m³ netto festgesetzt, die Grundgebühr wird neu
auf 48,00 €/Anschluss/Jahr festgesetzt.
Damit ist durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5 % auf 4,5 %
und die Anpassung der Grundgebühr eine Zuführung an die Sonderrücklage
Wasserversorgung von voraussichtlich 17.500 € pro Jahr (aus anteiligen
zuwendungsfinanzierten Abschreibungen) möglich. Max. möglich wäre eine
Zuführung aus zuwendungsfinanzierten Abschreibungserlösen von rd. 57.400 € pro
Jahr (die Gebühr müsste dann jedoch auf 1,37 €/m³ netto angepasst werden).
Die Änderung der
Verbrauchsgebühr und ggf. der Grundgebühren sind entsprechend dem beigefügten
Entwurf der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenroth in der Fassung vom 17.12.2013 zu
beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat kommt nach ausführlicher Beratung zu folgenden Entscheidungen:
1.
Auf Grund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus
und der tatsächlichen Zinssätze für die aufgenommenen Kredite der Einrichtung
Wasserversorgung wird der kalkulatorische Zinssatz ab 01.01.2014 von 5,5 % auf 4,5
% gesenkt.
2.
Die Verbrauchsgebühr wird zur Kostendeckung im
Kalkulationszeitraum 2014 – 2016 auf 1,10 €/m³ netto erhöht.
3.
Die Grundgebühren für die Einrichtung
Wasserversorgung werden ab 01.01.2014
auf 48,00 €/Jahr (bisher 36 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 4 m³/h
auf 72,00 €/Jahr (bisher 54 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 10 m³/h
auf 96,00 €/Jahr (bisher 72 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 16 m³/h
auf 264,00 €/Jahr (bisher 204 €) bei Verwendung von Wasserzählern über 16 m³/h
jeweils netto erhöht.
Hierdurch wird eine Zuführung von rd. 17.500 € jährlich aus
zuwendungsfinanzierten Abschreibungen der Einrichtung auf die Sonderrücklage
Wasserversorgung möglich. Diese Mittel können für künftige Unterhalts- oder
Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden.
4.
Der Gemeinderat billigt die vorgelegte
Gebührenkalkulation für die Einrichtung Wasserversorgung für den abgerechneten
Zeitraum 2011 bis 2013 (Nachkalkulation) sowie für den
Vorauskalkulationszeitraum 2014 bis 2016.
5.
Der Gemeinderat genehmigt den hierzu durch die
Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und beschließt den Erlass der 2.
Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Abnahmegebühr beträgt künftig 1,10 €/m³ netto.
Die Grundgebühren werden bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem
Dauerdurchfluss bis 4 m³/h auf 48,00 €, bis 10 m³/h auf 72,00 €, bis 16 m³/h
auf 96,00 € und über 16 m³/h auf 264,00 € erhöht.
Eine Ausfertigung der 2. Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil
dieses Beschlusses beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
15 |