Der aktuelle Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013 für die Einrichtung Wasserversorgung schließt unter Berücksichtigung des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2013 mit einem Guthaben von 7.300 € ab.
Die verkaufte Wassermenge ist im abgerechneten Zeitraum etwas niedriger als geplant (ca. – 2 %). Die Ausgaben liegen ebenfalls etwas unter den geschätzten Ausgaben (ca. – 2.700 €/Jahr). Der Guthabenvortrag wird in den neuen Kalkulationszeitraum übernommen. Als Kalkulationszeitraum schlägt die Verwaltung wiederum einen dreijährigen Zeitraum von 2014 bis 2016 vor.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2013 (TOP 2) das Thema bereits grundsätzlich erörtert. Auf dieser Basis werden dem Gemeinderat zwei Varianten zur Entscheidung über die Festsetzung der Gebührenhöhe ab dem 01.01.2014 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Variante 1 -
die Höhe der Verbrauchsgebühr wird auf 1,10 €/m³ netto festgesetzt, die Grundgebühr bleibt bei 36,00 €/Anschluss/Jahr netto unverändert.
Damit verbunden ist, durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5 % auf 4,5 %, eine Zuführung an die Sonderrücklage Wasserversorgung von voraussichtlich 5.500 € pro Jahr (aus anteiligen zuwendungsfinanzierten Abschreibungen).

 

Variante 2 –

die Höhe der Verbrauchsgebühr wird auf 1,10 €/m³ netto festgesetzt, die Grundgebühr wird neu auf 48,00 €/Anschluss/Jahr festgesetzt.
Damit ist durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5 % auf 4,5 % und die Anpassung der Grundgebühr eine Zuführung an die Sonderrücklage Wasserversorgung von voraussichtlich 17.500 € pro Jahr (aus anteiligen zuwendungsfinanzierten Abschreibungen) möglich. Max. möglich wäre eine Zuführung aus zuwendungsfinanzierten Abschreibungserlösen von rd. 57.400 € pro Jahr (die Gebühr müsste dann jedoch auf 1,37 €/m³ netto angepasst werden).

 

Die Änderung der Verbrauchsgebühr und ggf. der Grundgebühren sind entsprechend dem beigefügten Entwurf der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenroth in der Fassung vom 17.12.2013 zu beschließen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat kommt nach ausführlicher Beratung zu folgenden Entscheidungen:

 

1.    Auf Grund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus und der tatsächlichen Zinssätze für die aufgenommenen Kredite der Einrichtung Wasserversorgung wird der kalkulatorische Zinssatz ab 01.01.2014 von 5,5 % auf 4,5 % gesenkt.

2.    Die Verbrauchsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2014 – 2016 auf 1,10 €/m³ netto erhöht.

3.    Die Grundgebühren für die Einrichtung Wasserversorgung werden ab 01.01.2014
auf   48,00 €/Jahr (bisher   36 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis      4 m³/h
auf   72,00 €/Jahr (bisher   54 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis    10 m³/h
auf   96,00 €/Jahr (bisher   72 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis    16 m³/h
auf 264,00 €/Jahr (bisher 204 €) bei Verwendung von Wasserzählern über 16 m³/h jeweils netto erhöht.

Hierdurch wird eine Zuführung von rd. 17.500 € jährlich aus zuwendungsfinanzierten Abschreibungen der Einrichtung auf die Sonderrücklage Wasserversorgung möglich. Diese Mittel können für künftige Unterhalts- oder Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden.

4.    Der Gemeinderat billigt die vorgelegte Gebührenkalkulation für die Einrichtung Wasserversorgung für den abgerechneten Zeitraum 2011 bis 2013 (Nachkalkulation) sowie für den Vorauskalkulationszeitraum 2014 bis 2016.

5.    Der Gemeinderat genehmigt den hierzu durch die Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und beschließt den Erlass der 2. Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Abnahmegebühr beträgt künftig
1,10 €/m³ netto.
Die Grundgebühren werden bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h auf 48,00 €, bis 10 m³/h auf 72,00 €, bis 16 m³/h auf 96,00 € und über 16 m³/h auf 264,00 € erhöht.
Eine Ausfertigung der 2. Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

15