Sitzung: 14.01.2014 BHR/001/2014
Herr 1. Bürgermeister Straub teilte dem Gremium mit, dass mit der
Ortsabrundungssatzung „An der Steig“ vom 28.06.1990 im Interesse einer
sinnvollen Abrundung des südöstlichen Ortsrandes von Hohenroth
die Grundstücke Fl.Nrn 537 und 537/1, Gemarkung Hohenroth
in den Innenbereich einbezogen wurden.
Für das Grundstück Fl.Nr. 537 wurde dabei eine eingeschossige
Wohnbebauung festgesetzt.
Durch Erhöhung der zulässigen Geschosszahl gegenüber der bisherigen
Festsetzung lässt sich eine Verdichtung der Bebauung erreichen. Die zulässige
Geschosszahl würde sich dann an der Nachbarbebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn
537/1 (An der Steig 7) und 537/4 (An der Steig 9) orientieren. Hierzu ist eine
Änderung der Ortsabrundungssatzung notwendig.
Anhand von Bildmaterial wurde die derzeitige Beschaffenheit des Geländes
sowie die unmittelbare Bebauung der Nachbargrundstücke den Anwesenden
aufgezeigt.
Ergebnis:
Nach eingehender Beratung kam man zu dem Entschluss, dass eine objektive
Einschätzung der zu erwartenden Gesamthöhe des Baukörpers bei einer
zweigeschossigen Bebauung durch das Gremium ohne visuelle Darstellung nicht
möglich ist.
Die Verwaltung wird daher mit der visuellen Darstellung beauftragt.
Diese soll die mögliche Gebäudehöhe bei einer zweigeschossigen Bebauung im
Verhältnis zu den Nachbargrundstücken und der tatsächlichen Geländehöhe
aufzeigen.
Dies dient der endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat in der
nächsten Sitzung.