Herr 1. Bürgermeister Straub teilte dem Gremium mit, dass mit der Ortsabrundungssatzung „An der Steig“ vom 28.06.1990 im Interesse einer sinnvollen Abrundung des südöstlichen Ortsrandes von Hohenroth die Grundstücke Fl.Nrn 537 und 537/1, Gemarkung Hohenroth in den Innenbereich einbezogen wurden.

 

Für das Grundstück Fl.Nr. 537 wurde dabei eine eingeschossige Wohnbebauung festgesetzt.

 

Durch Erhöhung der zulässigen Geschosszahl gegenüber der bisherigen Festsetzung lässt sich eine Verdichtung der Bebauung erreichen. Die zulässige Geschosszahl würde sich dann an der Nachbarbebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn 537/1 (An der Steig 7) und 537/4 (An der Steig 9) orientieren. Hierzu ist eine Änderung der Ortsabrundungssatzung notwendig.

 

Anhand von Bildmaterial wurde die derzeitige Beschaffenheit des Geländes sowie die unmittelbare Bebauung der Nachbargrundstücke den Anwesenden aufgezeigt.

 

Ergebnis:

 

Nach eingehender Beratung kam man zu dem Entschluss, dass eine objektive Einschätzung der zu erwartenden Gesamthöhe des Baukörpers bei einer zweigeschossigen Bebauung durch das Gremium ohne visuelle Darstellung nicht möglich ist.

 

Die Verwaltung wird daher mit der visuellen Darstellung beauftragt. Diese soll die mögliche Gebäudehöhe bei einer zweigeschossigen Bebauung im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken und der tatsächlichen Geländehöhe aufzeigen.

 

Dies dient der endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat in der nächsten Sitzung.