Sitzung: 11.02.2014 GHR/002/2014
In der Zeit vom 02.01. bis 03.02.2014 fand die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs „Landwehr“ statt.
Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger
öffentlicher Belange wurden hiervon benachrichtigt. Durch ortsübliche
Bekanntmachung wurde auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom
Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine
objektive Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander stattfinden muss.
Landratsamt
Rhön Grabfeld, Sachgebiet Baurecht:
Die in der Begründung des Bebauungsplanentwurfs unter Nr.
1.2.1 (Abgrenzung des Plangebiets) angegeben Flurnummern sind in der geänderten
Planung anzupassen.
Beschluss:
Die in der Begründung des Bebauungsplanentwurfs unter Nr.
1.2.1 (Abgrenzung des Plangebiets) angegebenen Flurnummern werden in der
geänderten Planung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Klaus Sitzmann war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Kreisplanung,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Gesundheitsamt,
-
der Regierung von Unterfranken, Höhere
Landesplanungsbehörde,
-
der PLEdoc GmbH, Essen (Ferngas
Nordbayern),
-
der Handwerkskammer für Unterfranken,
Bad Neustadt a.d. Saale,
-
der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,
-
des Abwasserverbandes Saale-Lauer,
Hohenroth,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Technischer Immissionsschutz
-
der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad
Neustadt a.d.Saale,
-
des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Haßfurt
-
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und
-
der Bayernwerk AG, Schweinfurt und
-
der E.ON Netz Gmbh, Bamberg
eingegangen.
Die weiteren Träger öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden
haben auf einen Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs „Landwehr“ verzichtet.
Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am
17.12.2013 wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des
folgenden Beschlusses gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Landwehr“ in der
Fassung vom 11.02.2014 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 21 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung
wie jeweils folgt als
Satzung
§
1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr“ ergibt sich
aus deren zeichnerischen Teil vom 11.02.2014.
§
2 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Landwehr“ besteht aus dem Lageplan mit zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 11.02.2014.
§
3 In Kraft treten
Der Bebauungsplan „Landwehr“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |