In der Zeit vom 02.01. bis 03.02.2014 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Landwehr“ statt.

 

Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden hiervon benachrichtigt. Durch ortsübliche Bekanntmachung wurde auch die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander stattfinden muss.

 

Landratsamt Rhön Grabfeld, Sachgebiet Baurecht:

 

Die in der Begründung des Bebauungsplanentwurfs unter Nr. 1.2.1 (Abgrenzung des Plangebiets) angegeben Flurnummern sind in der geänderten Planung anzupassen.

 

 

Beschluss:

 

Die in der Begründung des Bebauungsplanentwurfs unter Nr. 1.2.1 (Abgrenzung des Plangebiets) angegebenen Flurnummern werden in der geänderten Planung angepasst.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

Klaus Sitzmann war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen

 

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisplanung,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt,

-       der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,

-       der PLEdoc GmbH, Essen (Ferngas Nordbayern),

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a.d. Saale,

-       der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,

-       des Abwasserverbandes Saale-Lauer, Hohenroth,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

-       der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Haßfurt

-       des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und

-       der Bayernwerk AG, Schweinfurt und

-       der E.ON Netz Gmbh, Bamberg

 

eingegangen.

 

Die weiteren Träger öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden haben auf einen Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Landwehr“ verzichtet.

 

Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2013 wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden Beschlusses gemacht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Landwehr“ in der Fassung vom 11.02.2014 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 21 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie jeweils folgt als

 

Satzung

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr“ ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 11.02.2014.

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Landwehr“ besteht aus dem Lageplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 11.02.2014.

 

§ 3 In Kraft treten

 

Der Bebauungsplan „Landwehr“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16