Sitzung: 01.04.2014 BHR/004/2014
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Vorbescheid von Herrn Christian
Keidel, wohnhaft Johann-Klöhr-Str. 28 in Leutershausen vorgelegt.
Herr Keidel möchte das Grundstück Fl.Nr.248/3 im Gartenweg 11 in
Leutershausen erwerben und mit einem Einfamilienwohnhaus und Garage als
Flachdachbungalow entsprechend den beigefügten Planskizzen bebauen.
Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Am Gartenweg“. Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich eine
eingeschossige Bebauung (Winkelhaus) mit Satteldächern, Dachneigung von 30° bis
40°, und einer bergseitigen Traufhöhe von max. 3,50 m und talseits max. 4,00 m zu.
Für Garagen gelten ebenfalls Satteldächer mit einer Dachneigung von 28° bis
35°. Kniestöcke sind nur bis zu einer max. Höhe von 0,40 m zulässig.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.02.2014 seine
grundsätzliche Zustimmung zum Bau eines Flachdachbungalows erteilt. Das
Landratsamt sprach sich allerdings gegen ein Flachdach aus. Gestalterisch wäre
höchstens die Errichtung eines Pultdaches möglich.
Die Geschossigkeit betreffend ist aufgrund des starken Gefälles vom
Gartenweg aus nur ein Geschoss sichtbar. Zur Kreisstraße hin werden zwei
Geschosse erkennbar sein. Das Grundstück ist von der Kreisstraße aus gut
eingegrünt und bewachsen.
Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass die Gemeinde bei den
Neubauten der Familie Benkert (Fl.Nr. 247/7 – Gartenweg 14) und der Familie
Fries (Fl.Nr. 247/2 – Gartenweg 16) die Zustimmung zu Befreiungen für die
Dachform und Dachneigung gegeben hat. Die Familie Fries hat ein
zweigeschossiges Wohnhaus mit einem flachgeneigten Satteldach, Dachneigung 25°,
gebaut. Der Familie Benkert wurde ein zweigeschossiges Gebäude mit einem
Pultdach genehmigt.
Mit der Bauvoranfrage möchte der Bauherr die Genehmigungsfähigkeit
seines geplanten Bauvorhabens abklären.
Die unmittelbar angrenzenden Nachbarn Hofmann und Weipert haben durch
Unterschriftsleistung auf den Planskizzen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid
zur Errichtung eines Flachdachbungalows auf dem Grundstück Fl.Nr.248/3 im
Gartenweg 11 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gartenweg“
bezüglich der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung und die
Nichteinhaltung der Traufhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |