Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Vorbescheid von Herrn Christian Keidel, wohnhaft Johann-Klöhr-Str. 28 in Leutershausen vorgelegt.

 

Herr Keidel möchte das Grundstück Fl.Nr.248/3 im Gartenweg 11 in Leutershausen erwerben und mit einem Einfamilienwohnhaus und Garage als Flachdachbungalow entsprechend den beigefügten Planskizzen bebauen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Gartenweg“. Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung (Winkelhaus) mit Satteldächern, Dachneigung von 30° bis 40°, und einer bergseitigen Traufhöhe von max. 3,50 m und talseits max. 4,00 m zu. Für Garagen gelten ebenfalls Satteldächer mit einer Dachneigung von 28° bis 35°. Kniestöcke sind nur bis zu einer max. Höhe von 0,40 m zulässig.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.02.2014 seine grundsätzliche Zustimmung zum Bau eines Flachdachbungalows erteilt. Das Landratsamt sprach sich allerdings gegen ein Flachdach aus. Gestalterisch wäre höchstens die Errichtung eines Pultdaches möglich.

 

Die Geschossigkeit betreffend ist aufgrund des starken Gefälles vom Gartenweg aus nur ein Geschoss sichtbar. Zur Kreisstraße hin werden zwei Geschosse erkennbar sein. Das Grundstück ist von der Kreisstraße aus gut eingegrünt und bewachsen.

 

Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass die Gemeinde bei den Neubauten der Familie Benkert (Fl.Nr. 247/7 – Gartenweg 14) und der Familie Fries (Fl.Nr. 247/2 – Gartenweg 16) die Zustimmung zu Befreiungen für die Dachform und Dachneigung gegeben hat. Die Familie Fries hat ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einem flachgeneigten Satteldach, Dachneigung 25°, gebaut. Der Familie Benkert wurde ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Pultdach genehmigt.

 

Mit der Bauvoranfrage möchte der Bauherr die Genehmigungsfähigkeit seines geplanten Bauvorhabens abklären.

 

Die unmittelbar angrenzenden Nachbarn Hofmann und Weipert haben durch Unterschriftsleistung auf den Planskizzen ihre Zustimmung erteilt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Flachdachbungalows auf dem Grundstück Fl.Nr.248/3 im Gartenweg 11 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gartenweg“ bezüglich der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung und die Nichteinhaltung der Traufhöhe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7