Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Hans Joachim Duchet, wohnhaft Köhlerstr. 1 in Windshausen vorgelegt.

 

Herr Duchet möchte auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1672/2 im Birkenweg 22 in Hohenroth, das mit einem Mehrfamilienwohnhaus bebaut ist, einen Holzzaun zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 1672/20 (Familie Grygier) errichten. An der Grundstücksgrenze steht eine 2 m hohe Hainbuchenhecke, deren Laub regelmäßig den Hof des Bauherrn verschmutzt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1672/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Zaunhöhe mit 1,50 m festgelegt. Der Bauherr möchte den Zaun jedoch mit 2,00 m Höhe errichten.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr.7a) der Bayerischen Bauordnung sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei.

 

Da jedoch im Bebauungsplan „Rhönblick“ eine Höhe mit 1,50 m festgelegt wurde, ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Nachbar Grygier hat die Planskizzen nicht unterschrieben. Er wurde aber von der Errichtung des Zaunes in Kenntnis gesetzt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holzzaunes

auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/2 im Birkenweg 22 in Hohenroth zu.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ bezüglich der Zaunhöhe wird zugestimmt.

Um eine uneingeschränkte Sicht beim ausfahren aus dem Grundstück zu gewährleisten ist der Zaun in Richtung Straße abzustufen. Als Richtlinie legt der Bauausschuss fest, dass im vorderen Bereich (länge ca. 1,5 m) eine Höhe von 1 m und bis zur Hauskante Birkenweg 22 eine Höhe von 1,5 m nicht überschritten wird. Auf Höhe der Bebauung darf der Zaun mit 2 m Höhe errichtet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7