Sitzung: 01.04.2014 BHR/004/2014
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Hans
Joachim Duchet, wohnhaft Köhlerstr. 1 in Windshausen vorgelegt.
Herr Duchet möchte auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1672/2 im Birkenweg 22
in Hohenroth, das mit einem Mehrfamilienwohnhaus bebaut ist, einen Holzzaun zum
Nachbargrundstück Fl.Nr. 1672/20 (Familie Grygier) errichten. An der
Grundstücksgrenze steht eine 2 m hohe Hainbuchenhecke, deren Laub regelmäßig den
Hof des Bauherrn verschmutzt.
Das Grundstück Fl. Nr. 1672/2 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. In den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist eine Zaunhöhe mit 1,50 m festgelegt. Der Bauherr möchte den
Zaun jedoch mit 2,00 m Höhe errichten.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr.7a) der Bayerischen Bauordnung sind Mauern
einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäune und
Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei.
Da jedoch im Bebauungsplan „Rhönblick“ eine Höhe mit 1,50 m festgelegt wurde,
ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erforderlich.
Der Nachbar Grygier hat die Planskizzen nicht unterschrieben. Er wurde
aber von der Errichtung des Zaunes in Kenntnis gesetzt.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur
Errichtung eines Holzzaunes
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/2 im Birkenweg 22 in Hohenroth zu.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“
bezüglich der Zaunhöhe wird zugestimmt.
Um eine uneingeschränkte Sicht beim ausfahren aus dem Grundstück zu
gewährleisten ist der Zaun in Richtung Straße abzustufen. Als Richtlinie legt
der Bauausschuss fest, dass im vorderen Bereich (länge ca. 1,5 m) eine Höhe von
1 m und bis zur Hauskante Birkenweg 22 eine Höhe von 1,5 m nicht überschritten
wird. Auf Höhe der Bebauung darf der Zaun mit 2 m Höhe errichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |