Sitzung: 07.05.2014 GHR/005/2014
Nach § 14 Abs. 1 der bisherigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist
die Vertretung des 1. Bürgermeisters durch einen 2. Bürgermeister und
erforderlichenfalls durch einen 3. Bürgermeister geregelt. Darüber hinaus ist
keine weitere Stellvertretung festgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestimmt, dass zur Vertretung des 1. Bürgermeisters
ein(e) 2. Bürgermeister/in und für den Falle der Verhinderung des 1. und des/r
2. Bürgermeister/in ein(e) 3. Bürgermeister(in) gewählt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |