Nach § 14 Abs. 1 der bisherigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist die Vertretung des 1. Bürgermeisters durch einen 2. Bürgermeister und erforderlichenfalls durch einen 3. Bürgermeister geregelt. Darüber hinaus ist keine weitere Stellvertretung festgelegt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat bestimmt, dass zur Vertretung des 1. Bürgermeisters ein(e) 2. Bürgermeister/in und für den Falle der Verhinderung des 1. und des/r 2. Bürgermeister/in ein(e) 3. Bürgermeister(in) gewählt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17