Gem. Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) sind die weiteren Bürgermeister zu vereidigen. Die Vereidigung entfällt, wenn die Gewählten bereits bisher als 2. oder 3. Bürgermeister vereidigt waren. Daher musste 2. Bürgermeister Erwin Kruczek als bisheriger 3. Bürgermeister nicht vereidigt werden.

 

In feierlicher Form wurde Christof Herbert als 3. Bürgermeister vom 1. Bürgermeister mit der Eidesformel nach dem KWBG vereidigt.