Sitzung: 07.05.2014 GHR/005/2014
Gem. Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) sind die
weiteren Bürgermeister zu vereidigen. Die Vereidigung entfällt, wenn die Gewählten
bereits bisher als 2. oder 3. Bürgermeister vereidigt waren. Daher
musste 2. Bürgermeister Erwin Kruczek als bisheriger 3. Bürgermeister
nicht vereidigt werden.
In feierlicher Form wurde Christof Herbert als 3. Bürgermeister vom 1.
Bürgermeister mit der Eidesformel nach dem KWBG vereidigt.