Die Stadt Bad Neustadt a.d.Saale hat beschlossen, für das Gebiet „Meininger Straße/Rederstraße“ in Bad Neustadt a.d.Saale einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens ist den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

 

Mit Schreiben vom 24.04.2014 hat die Stadt Bad Neustadt Saale den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.03.2014 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 11.06.2014 an die Gemeinde Hohenroth übersandt.

 

Die Stadt Bad Neustadt Saale beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan den südlichen Teil des Sanierungsgebietes III zwischen Meininger Straße, Siemensstraße und Bahndamm nördlich der Altstadt neu zu ordnen.

Durch die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelbetriebs in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, soll das Nebenzentrum Meininger Straße/Rederstraße in seiner Funktion als Einkaufs- und Einzelhandelsstandort in Ergänzung zur Innenstadt gestärkt und städtebaulich aufgewertet werden.

Um die Entwicklung innerhalb des bereits bebauten Stadtteils konkret zu steuern und negative Auswirkungen des Nebenzentrums auf die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt zu vermeiden, greift die Stadt Bad Neustadt Saale durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes steuernd ein.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Meininger Straße/Rederstraße“ umfasst ca. 2 ha. Das zentrale Kernstück des Geltungsbereichs nimmt das von der Nutzung bereits aufgegebene und seit einigen Jahren brachliegende Gelände des ehemaligen Sägewerks ein.

 

Es ist ein städtebauliches Ziel der Stadt Bad Neustadt a.d.Saale, diesen Bereich zum zentralen Versorgungsbereich zu entwickeln. Das Planungskonzept sieht auch die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels an diesem städtebaulich integrierten Standort vor.

 

Durch den Bebauungsplan wird die Ansiedlung eines großflächigen Verbrauchermarktes (Verkaufsfläche max. 3.200 m²), eines kleinflächigen Einzelhandelsbetriebs (Verkaufsfläche max. 800 m²) sowie ergänzender Dienstleistungen im Plangebiet ermöglicht.

 

Belange der Gemeinde Hohenroth werden durch das Vorhaben der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale nicht berührt.

 


Beschluss:

 

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Meininger Straße/Rederstraße“ der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale vom 12.03.2014 wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16