Sitzung: 20.05.2014 GHR/006/2014
Die Stadt Bad Neustadt a.d.Saale hat beschlossen, für das Gebiet „Meininger
Straße/Rederstraße“ in Bad Neustadt a.d.Saale einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens ist den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
einer angemessenen Frist zu geben.
Mit Schreiben vom 24.04.2014 hat die Stadt Bad Neustadt Saale den
Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.03.2014 mit der Bitte um
Stellungnahme bis zum 11.06.2014 an die Gemeinde Hohenroth übersandt.
Die Stadt Bad Neustadt Saale beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan den
südlichen Teil des Sanierungsgebietes III zwischen Meininger Straße,
Siemensstraße und Bahndamm nördlich der Altstadt neu zu ordnen.
Durch die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelbetriebs in
unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, soll das Nebenzentrum Meininger
Straße/Rederstraße in seiner Funktion als Einkaufs- und Einzelhandelsstandort
in Ergänzung zur Innenstadt gestärkt und städtebaulich aufgewertet werden.
Um die Entwicklung innerhalb des bereits bebauten Stadtteils konkret zu
steuern und negative Auswirkungen des Nebenzentrums auf die Funktionsfähigkeit
des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt zu vermeiden, greift die Stadt
Bad Neustadt Saale durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes steuernd ein.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Meininger Straße/Rederstraße“
umfasst ca. 2 ha. Das zentrale Kernstück des Geltungsbereichs nimmt das von der
Nutzung bereits aufgegebene und seit einigen Jahren brachliegende Gelände des
ehemaligen Sägewerks ein.
Es ist ein städtebauliches Ziel der Stadt Bad Neustadt a.d.Saale, diesen
Bereich zum zentralen Versorgungsbereich zu entwickeln. Das Planungskonzept
sieht auch die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels an diesem städtebaulich
integrierten Standort vor.
Durch den Bebauungsplan wird die Ansiedlung eines großflächigen
Verbrauchermarktes (Verkaufsfläche max. 3.200 m²), eines kleinflächigen
Einzelhandelsbetriebs (Verkaufsfläche max. 800 m²) sowie ergänzender
Dienstleistungen im Plangebiet ermöglicht.
Belange der Gemeinde Hohenroth werden durch das Vorhaben der Stadt Bad
Neustadt a. d. Saale nicht berührt.
Beschluss:
Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Meininger
Straße/Rederstraße“ der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale vom 12.03.2014 wird zur
Kenntnis genommen. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |