Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag von Frau Gudrun Freund, wohnhaft Ebersbacher Str. 14 in Windshausen vorgelegt.

 

Sie beabsichtigt auf der Nordseite des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 551/4 in der Ebersbacher Straße 14 eine Schleppgaube einzubauen. Auf der Südseite befindet sich bereits auch eine Schleppgaube.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 551/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lange Eller“. Nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes aus dem Jahr 1981 sind Dachaufbauten aller Art unzulässig.

 

Für die Zulassung der Gaube in der beantragten Form ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Bauherr verzichtete auf die Einholung der Nachbarunterschriften, da die Nachbarn von der Baumaßnahme nicht unmittelbar davon betroffen sind.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Schleppgaube auf der Nordseite des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 551/4 in der Ebersbacher Straße 14 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Zulassung der Gaube in der beantragten Form.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7