Sitzung: 16.09.2014 BHR/010/2014
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zum Anbau einer
Holzlege an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/5, An der
Grotte 17 in Hohenroth vorgelegt.
Der Anbau hat eine Größe von 2,50 m auf 2,50 m und eine Gesamthöhe an
der Grenze von 2,26 m. Als Dachform ist ein Pultdach mit ca. 20° Dachneigung
und Ziegeleindeckung geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 543/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Eichen“. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist festgelegt,
dass die Dachform der Garage und Nebengebäude dem Wohnhaus entsprechen muss.
Für Satteldächer ist eine Dachneigung von 35° bis 45°und Ziegeleindeckung
festgelegt.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben
nach Art. 57 Abs. 1 Nr.1 a) der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Da jedoch die
Dachform und Dachneigung von den Bebauungsplanfestsetzungen abweicht, ist die
Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erforderlich.
Die Nachbarn der Fl.Nr. 543/15 haben durch Unterschriftsleistung dem
Vorhaben zugestimmt. Den Nachbarn der Fl.Nr. 543/6 wurden die Unterlagen
vorgelegt; es wurde jedoch keine Unterschrift erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Anbau einer Holzlege an
die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/5, An der Grotte 17 in
Hohenroth.
Für die abweichende Dachform und Dachneigung des Anbaues wird eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |