Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zum Anbau einer Holzlege an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/5, An der Grotte 17 in Hohenroth vorgelegt. 

Der Anbau hat eine Größe von 2,50 m auf 2,50 m und eine Gesamthöhe an der Grenze von 2,26 m. Als Dachform ist ein Pultdach mit ca. 20° Dachneigung und Ziegeleindeckung geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 543/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist festgelegt, dass die Dachform der Garage und Nebengebäude dem Wohnhaus entsprechen muss. Für Satteldächer ist eine Dachneigung von 35° bis 45°und Ziegeleindeckung festgelegt.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr.1 a) der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Da jedoch die Dachform und Dachneigung von den Bebauungsplanfestsetzungen abweicht, ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Nachbarn der Fl.Nr. 543/15 haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Den Nachbarn der Fl.Nr. 543/6 wurden die Unterlagen vorgelegt; es wurde jedoch keine Unterschrift erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Anbau einer Holzlege an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/5, An der Grotte 17 in Hohenroth. 

Für die abweichende Dachform und Dachneigung des Anbaues wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7