Dem Bauausschuss wird ein formloser Antrag zur Errichtung einer Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Geräte auf den Grundstücken Fl.Nr. 1801 bzw. 1802 in der Gemarkung Hohenroth vorgelegt.

 

Die Halle soll in einer Holzkonstruktion mit einer Größe von ca. 30 qm, verbrettert und einem flachgeneigten Pultdach, Dachneigung ca. 20° und Ziegeleindeckung errichtet werden.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 1801 und 1802 liegen im Außenbereich. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Im Einzelfall können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

 

Im Genehmigungsverfahren werden Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch das Landratsamt geprüft. Die Zufahrt ist über den gemeindlichen Flurweg Nr. 1785 gesichert.

 

Bei einer Besprechung vor Ort am 20.08.2014 mit Herrn Weißenburger von der Unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinde und dem Bauherrn war man sich einig, dass eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Seitens der Bauaufsichtsbehörde wurde die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens in Aussicht gestellt.

 

Bei dem Ortstermin wurde eine Errichtung der Halle auf der Fl.Nr. 1801, in unmittelbarer Nähe zu dem vorhandenen Obstbau, parallel zu dem Bienenhaus empfohlen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag zur Errichtung einer Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1801 in der Gemarkung Hohenroth in der geplanten Form. Die Errichtung soll wie bei dem Ortstermin empfohlen in unmittelbarer Nähe zu dem vorhanden Obstbaum, parallel zu dem Bienenhaus erfolgen.

Es ist ein vollständiger Bauantrag mit den dazu gehörigen Planunterlagen erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7