Sitzung: 16.09.2014 BHR/010/2014
Dem Bauausschuss wird ein formloser Antrag zur Errichtung einer
Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Geräte auf den Grundstücken
Fl.Nr. 1801 bzw. 1802 in der Gemarkung Hohenroth vorgelegt.
Die Halle soll in einer Holzkonstruktion mit einer Größe von ca. 30 qm,
verbrettert und einem flachgeneigten Pultdach, Dachneigung ca. 20° und
Ziegeleindeckung errichtet werden.
Die Grundstücke Fl. Nr. 1801 und 1802 liegen im Außenbereich. Das
Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Im Einzelfall können
sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben öffentliche
Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Im Genehmigungsverfahren werden Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege durch das Landratsamt geprüft. Die Zufahrt ist über den
gemeindlichen Flurweg Nr. 1785 gesichert.
Bei einer Besprechung vor Ort am 20.08.2014 mit Herrn Weißenburger von
der Unteren Naturschutzbehörde, der Gemeinde und dem Bauherrn war man sich
einig, dass eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im vorliegenden Fall
nicht gegeben ist. Seitens der Bauaufsichtsbehörde wurde die
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens in Aussicht gestellt.
Bei dem Ortstermin wurde eine Errichtung der Halle auf der Fl.Nr. 1801,
in unmittelbarer Nähe zu dem vorhandenen Obstbau, parallel zu dem Bienenhaus
empfohlen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag zur Errichtung
einer Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Geräte auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1801 in der Gemarkung Hohenroth in der geplanten Form. Die
Errichtung soll wie bei dem Ortstermin empfohlen in unmittelbarer Nähe zu dem
vorhanden Obstbaum, parallel zu dem Bienenhaus erfolgen.
Es ist ein vollständiger Bauantrag mit den dazu gehörigen Planunterlagen
erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |