Ziel und Zweck der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Salz ist es, die Voraussetzung für die Erschließung weiterer Wohnbauflächen zu schaffen, da keine Wohnbauplätze zum Verkauf für Bauwerber zur Verfügung stehen.

Dazu bietet sich das Gebiet südwestlich der „Strahlunger Straße“ und östlich der Bahnlinie Schweinfurt-Meiningen an, weil es im unmittelbaren Anschluss zum Wohngebiet „Blauten“ liegt und dort eine Ortsabrundung darstellt.

Die Gemeinde Salz beabsichtigt deshalb in einer 9. Änderung des Flächennutzungsplans

1. die Änderung der Darstellung „Fläche für Landwirtschaft“ auf Fl. Nr. 1375, 1376, 1377, 1381und 1382 in ein Wohngebiet.

2. die Darstellung einer Siedlungseingrünung an der Süd- und Westgrenze des Änderungsbereichs für den geplanten Aufbau eines Siedlungsrandes und

3. die nachrichtliche Übernahme der in der Bayerischen Biotopkartierung erfassten Biotopstrukturen an der „Strahlunger Straße“.

 

Im Nordosten grenzt der Änderungsbereich an das bestehende WA-Gebiet „Blauten“ mit dargestelltem Grünzug, im Süden und Südwesten schließen weitere landwirtschaftliche Flächen an. Dort verläuft die Kreisstraße NES 18, im Nordwesten die Bahnlinie Schweinfurt-Meiningen. Nordwestlich der Bahnlinie liegen Mischgebiete und Gewerbegebiete.

 

Die Änderungen sind Inhalt des Parallelverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „An der

Strahlunger Straße“ für einen ersten Teilabschnitt des Änderungsbereichs.

 

Dem Gemeinderat wird die Flächennutzungsplanänderung von Herrn 1. Bürgermeister Straub anhand von Planunterlagen erläutert.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Vorentwurf zur 9. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Salz vom 11.08.2014 zur Kenntnis.

 

Belange der Gemeinde Hohenroth werden nicht berührt. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17