Die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale hat beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Herschfeld Süd“ teilweise zu ändern und zu erweitern.

 

Mit Schreiben der Stadt Bad Neustadt a.d. Saale vom 13.08.2014 wird die Gemeinde Hohenroth zur Äußerung zum Änderungsentwurf bis zum 19.09.2014 gebeten.

 

Der Geltungsbereich der Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplans umfasst eine Größe von ca. 9,3 ha. Das Gebiet der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans befindet sich östlich angrenzend an den Bestand des Klinikums Salzburger Leite 1.

 

Ziel der Bebauungsplanänderung und -erweiterung ist es, die Voraussetzungen für die Realisierung der Entwicklungskonzeption der Rhön-Klinikum AG zu schaffen. Hierfür sind folgende Änderungsinhalte im Bereich der 2. Änderung sowie neue Inhalte auf der Erweiterungsfläche vorgesehen:

 

-       Sondergebiet Parken

-       Sondergebiet Klinik

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 230/11 wird für die Neubebauung mit Kliniken und Bettenhäusern ein entsprechendes „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen

-       Verkehrsflächen

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Herschfeld Süd“ der Stadt Bad Neustadt a.d.Saale zur Kenntnis.

Seitens der Gemeinde Hohenroth bestehen gegen die Planungen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17