Sitzung: 23.09.2014 GHR/010/2014
Die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale hat beschlossen, den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Herschfeld Süd“ teilweise zu ändern und zu
erweitern.
Mit Schreiben der Stadt Bad Neustadt a.d. Saale vom 13.08.2014 wird die
Gemeinde Hohenroth zur Äußerung zum Änderungsentwurf bis zum 19.09.2014
gebeten.
Der Geltungsbereich der Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplans
umfasst eine Größe von ca. 9,3 ha. Das Gebiet der 2. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplans befindet sich östlich angrenzend an den Bestand des
Klinikums Salzburger Leite 1.
Ziel der Bebauungsplanänderung und -erweiterung ist es, die
Voraussetzungen für die Realisierung der Entwicklungskonzeption der
Rhön-Klinikum AG zu schaffen. Hierfür sind folgende Änderungsinhalte im Bereich
der 2. Änderung sowie neue Inhalte auf der Erweiterungsfläche vorgesehen:
-
Sondergebiet Parken
-
Sondergebiet Klinik
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 230/11 wird für die Neubebauung mit Kliniken
und Bettenhäusern ein entsprechendes „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ nach § 11
Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen
-
Verkehrsflächen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 2. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplans „Herschfeld Süd“ der Stadt Bad
Neustadt a.d.Saale zur Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Hohenroth bestehen gegen die Planungen keine
Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |