Die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale hat beschlossen, ihren Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Mit Schreiben vom 13.08.2014 der Stadt Bad Neustadt a.d. Saale wird deshalb die Gemeinde Hohenroth um Äußerung zum Änderungsentwurf bis zum 19.09.2014 gebeten.

 

Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst des Bestand des Rhön Klinikums, Salzburger Leite 1, einen Teilbereich der Burgstraße mit östlich angrenzender Wald- und Wiesenfläche sowie einen Teilbereich südlich der neurologischen Klinik.

 

Inhaltlich ergeben sie folgende Änderungen:

 

12.1     Darstellung eines Sondergebietes „Klinik“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 138, 138/3, 138/4, 162, 163, 166, 167/1, 169/2, Gemarkung Bad Neuhaus sowie der Grundstücke Fl.Nrn. 708, 714, 714/1, Gemarkung Herschfeld (jeweils Teilflächen)

 

12.2     Darstellung eines Sondergebietes „Parken“ westlich des Salzburgweges auf Teilbereichen der Grundstücke Fl.Nrn. 138 und 162, Gemarkung Bad Neuhaus

 

12.3     Darstellung eines Sondergebietes „Parken“ westlich der Wendeschleife der Von-Guttenberg-Straße auf einem Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 166, Gemarkung Bad Neuhaus und einem Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 708, Gemarkung Herschfeld

 

12.4     Darstellung eines Sondergebietes „Parken“ südlich der neurologischen Klinik auf einem Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 705, Gemarkung Herschfeld

 

12.5     Darstellung eines Sondergebietes „Klinik“ südlich der Von-Guttenberg-Straße auf einem Teilbereich der Grundstücke Fl.Nrn. 230/11 und 249/1, Gemarkung Bad Neuhaus

 

12.6     Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf einem Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 249/1, Gemarkung Bad Neuhaus

 

12.7     Darstellung einer Fläche für Straßenverkehrs auf Teilbereichen der Grundstücke Fl.Nrn. 169/2, 230/1, 230/11 und 249/1, Gemarkung Bad Neuhaus

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 12. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bad Neustadt a.d. Saale (Stand: 24.07.2014) zur Kenntnis.

Seitens der Gemeinde Hohenroth bestehen gegen die Planungen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17