Die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale hat beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Salzburger Leite“ für einen Teilbereich zu ändern.

 

Mit Schreiben der Stadt a.d. Neustadt a.d. Saale vom 13.08.2014 wird die Gemeinde Hohenroth zur Äußerung zum Änderungsentwurf bis zum 19.09.2014 gebeten.

 

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Salzburger Leite“ umfasst ca. 6,7 ha. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die Voraussetzungen für die Realisierung der Entwicklungskonzeption der Rhön-Klinikum AG zu schaffen. Hierfür sind folgende Änderungsinhalte in der 5. Änderung festgesetzt:

 

-       Neufassung der Baugrenzen zugunsten einer baulichen Entwicklungsmöglichkeit

-       Sondergebiet Klinik

Für die beabsichtigte zukünftige Entwicklung des Klinikums erfolgt die Ausweisung des gesamten Änderungsbereiches als „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

-       Sondergebiet Parken westlich der Wendeschleife der Von-Guttenberg-Straße

-       Sondergebiet Parken westlich des Salzburgwegs

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Salzburger Leite“ der Stadt Bad Neustadt a.d. Saale (Stand: 24.07.2014) zur Kenntnis.

Seitens der Gemeinde Hohenroth bestehen gegen die Planungen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17