Sitzung: 23.09.2014 GHR/010/2014
Die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale hat beschlossen, den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Salzburger Leite“ für einen Teilbereich zu
ändern.
Mit Schreiben der Stadt a.d. Neustadt a.d. Saale vom 13.08.2014 wird die
Gemeinde Hohenroth zur Äußerung zum Änderungsentwurf bis zum 19.09.2014
gebeten.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Salzburger
Leite“ umfasst ca. 6,7 ha. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die
Voraussetzungen für die Realisierung der Entwicklungskonzeption der Rhön-Klinikum
AG zu schaffen. Hierfür sind folgende Änderungsinhalte in der 5. Änderung
festgesetzt:
-
Neufassung der Baugrenzen zugunsten einer baulichen
Entwicklungsmöglichkeit
-
Sondergebiet Klinik
Für die beabsichtigte zukünftige Entwicklung des Klinikums erfolgt die
Ausweisung des gesamten Änderungsbereiches als „Sonstiges Sondergebiet Klinik“
gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
-
Sondergebiet Parken westlich der Wendeschleife der
Von-Guttenberg-Straße
-
Sondergebiet Parken westlich des Salzburgwegs
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Salzburger
Leite“ der Stadt Bad Neustadt a.d. Saale (Stand: 24.07.2014) zur Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Hohenroth bestehen gegen die Planungen keine
Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |