Der Gemeinderat Hohenroth hat im April 2014 die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth neu erlassen. In § 4 Abs. 3 der Satzung wurden Einschränkungen für die Grabbelegungen im Friedhof Leutershausen getroffen. Danach sind Erdbestattungen in bestehenden Gräbern nur noch für Ehegatten von bereits Verstorbenen möglich. Grund hierfür ist die mangelnde Bodenbeschaffenheit, die eine Verwesung der Leichen in der Ruhezeit nicht zulässt.

 

Da an beiden Seiten der ersten beiden Reihen (G und F) der Abteilung 3 des Friedhofes Leutershausen Drainageleitungen liegen, wurde von derzeitigen Grabnutzungsberechtigten aus diesem Bereich der Antrag gestellt, in den Reihen G und F der Abteilung 3 weiterhin unbeschränkt Bestattungen zuzulassen. Der Bauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Antrag beschäftigt und kommt zum Ergebnis, dass durch die beiden seitlichen Drainageleitungen eine Entwässerung des Bodens in der Weise gegeben ist, dass eine ausreichende Verwesung in den beiden Reihen stattfinden kann. Er empfiehlt daher, die Reihen G und F der Abteilung 3 für Erdbestattungen frei zu geben.

 

Dazu ist eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.

 

Gegenwärtig sind in den genannten beiden Reihen nur Doppelgräber vorhanden. Es stellt sich die Frage, ob dann auch Einzelgrabstätten zugelassen werden.

 

Der Gemeinderat kam aus den o. g. Gründen zum Ergebnis die Benutzungssatzung zu ändern. Allerdings soll vor dem Inkrafttreten der Satzung durch die Verwaltung geprüft werden, ob für die o. g. Grabreihen die ursprünglichen Forderungen des Gesundheitsamtes nach Umsetzung der o. g. baulichen Maßnahmen als erfüllt angesehen werden können. Entsprechende Abstimmungen dazu sind ggf. vorzunehmen.

 

Die Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe soll in der Sitzung des Gemeinderates im Dezember 2014 erfolgen, davor findet eine Vorberatung im Finanzausschuss statt.


Beschluss:

 

Die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth vom 10.6.2014 wird wie folgt geändert:

 

Die Gemeinde Hohenroth erlässt folgende

 

Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth vom 10.6.2014

 

§ 1

 

§ 4 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

Im Friedhof Leutershausen sind in Einzelgrabstätten und Doppelgrabstätten, mit Ausnahme der Grabstätten der Reihen G und F in der Abteilung 3 des Friedhofes, nur die Bestattung von Personen in das Grab ihres verstorbenen letzten Ehegatten zulässig.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17