Sitzung: 23.09.2014 GHR/010/2014
Der Gemeinderat Hohenroth hat im April 2014 die Satzung über die
Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth
neu erlassen. In § 4 Abs. 3 der Satzung wurden Einschränkungen für die
Grabbelegungen im Friedhof Leutershausen getroffen. Danach sind Erdbestattungen
in bestehenden Gräbern nur noch für Ehegatten von bereits Verstorbenen möglich.
Grund hierfür ist die mangelnde Bodenbeschaffenheit, die eine Verwesung der
Leichen in der Ruhezeit nicht zulässt.
Da an beiden Seiten der ersten beiden Reihen (G und F) der Abteilung 3
des Friedhofes Leutershausen Drainageleitungen liegen, wurde von derzeitigen
Grabnutzungsberechtigten aus diesem Bereich der Antrag gestellt, in den Reihen
G und F der Abteilung 3 weiterhin unbeschränkt Bestattungen zuzulassen. Der
Bauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Antrag beschäftigt und
kommt zum Ergebnis, dass durch die beiden seitlichen Drainageleitungen eine
Entwässerung des Bodens in der Weise gegeben ist, dass eine ausreichende Verwesung
in den beiden Reihen stattfinden kann. Er empfiehlt daher, die Reihen G und F
der Abteilung 3 für Erdbestattungen frei zu geben.
Dazu ist eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.
Gegenwärtig sind in den genannten beiden Reihen nur Doppelgräber
vorhanden. Es stellt sich die Frage, ob dann auch Einzelgrabstätten zugelassen
werden.
Der Gemeinderat kam aus den o. g. Gründen zum Ergebnis die
Benutzungssatzung zu ändern. Allerdings soll vor dem Inkrafttreten der Satzung
durch die Verwaltung geprüft werden, ob für die o. g. Grabreihen die
ursprünglichen Forderungen des Gesundheitsamtes nach Umsetzung der o. g.
baulichen Maßnahmen als erfüllt angesehen werden können. Entsprechende
Abstimmungen dazu sind ggf. vorzunehmen.
Die Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe soll in der Sitzung
des Gemeinderates im Dezember 2014 erfolgen, davor findet eine Vorberatung im
Finanzausschuss statt.
Beschluss:
Die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth vom 10.6.2014 wird wie folgt
geändert:
Die Gemeinde Hohenroth erlässt folgende
Änderungssatzung
zur Satzung über die Benutzung der Friedhöfe
und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth vom 10.6.2014
§ 1
§ 4 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Im Friedhof Leutershausen sind in Einzelgrabstätten und
Doppelgrabstätten, mit Ausnahme der Grabstätten der Reihen G und F in der
Abteilung 3 des Friedhofes, nur die Bestattung von Personen in das Grab ihres
verstorbenen letzten Ehegatten zulässig.
§ 2
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |