In ihrer formlosen Anfrage, die in der Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 05.08.2014 behandelt wurde, hatte die Bauherrin, die HEST Immobilien GmbH angefragt, ob zwei Kfz-Stellplätze oder Carports über die Seestraße angefahren werden könnten.

 

Dies hatte der Bauausschuss abgelehnt.

 

Der Bauherr fragt nun an, ob diese beiden Stellplätze/Carports auf dem Baugrundstück auch über den östlich des Bauvorhabens verlaufenden Weg Fl.Nr. 141/1, Gemarkung Hohenroth angefahren werden könnten.

 

Dieser Weg ist derzeit als Geh- und Radweg beschildert, aber als Ortsstraße gewidmet. Er ist ca. 3,50m breit und unbefestigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist er grundsätzlich für eine Zufahrt mit Pkw geeignet, da prinzipiell kein Begegnungsverkehr stattfindet.

Die Beschilderung könnte entsprechend angepasst werden.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

 

Falls einer Zufahrt zugestimmt wird, wird empfohlen mit der Bauherrin eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen, in der die Asphaltierung des Wegteilstücks von der Hauptstraße bis zur Einfahrt auf das Baugrundstück der Bauherrin auferlegt wird.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt einer Zufahrt über die Fl.Nr. 141/1 unter der Voraussetzung zu, dass es sich hierbei um die Zufahrt zu einem Einfamilienhaus mit 2 Stellplätzen und entsprechend niedriger Frequentierung handelt. Des Weiteren ist mit der Bauherrin eine entsprechende Erschließungsvereinbarung abzuschließen, in der die Asphaltierung des Wegteilstücks von der Hauptstraße bis zur Einfahrt auf das Baugrundstück der Bauherrin auferlegt wird.

 

Im Anschluss an die Zufahrt der Bauherrin soll mittels Poller der Weg für den Durchgangsverkehr zum See hin gesperrt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8