Die Deutsche Telekom beabsichtigt einen FTTH-Breitbandausbau im Neubaugebiet „Landwehr“. Das bedeutet, dass jedes einzelne Grundstück mit Glasfaserkabel angebunden wird.

 

Dabei bittet die Telekom die Gemeinde Hohenroth um Unterstützung. Beiliegende Absichtserklärung soll unterzeichnet werden.

Damit erklärt sich die Gemeinde zu folgenden Maßnahmen bereit:

 

·         Die Gemeinde sorgt im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dafür, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer im Ausbaugebiet die NVGG mit der Telekom unterzeichnen.

·         Gemeinsame Medieninformation: „Die Telekom investiert in das Neubaugebiet BG Landwehr“

·         Unterstützung bei der Standort- und Wegesicherung

·         Übergabe vorhandener Interessentenlisten, soweit datenschutzrechtlich zulässig

·         Gemeinsame Informationsveranstaltungen

 

Nach Auskunft des Landratsamtes Rhön-Grabfeld kommt für sämtliche Kooperationsvereinbarungen zwischen TK-Unternehmen und Kommunen europäisches Beihilferecht zur Anwendung. Jeder Vorteil in Form von Zahlungen oder sonstigen Leistungen, der einem privatrechtlichen TK-Unternehmen von staatlicher bzw. kommunaler Seite (Bund, Freistaat Bayern, Kommune, Gemeinschaftsmittel) gewährt wird, bedarf somit einer beihilferechtlichen Rechtsgrundlage. Zu diesen „sonstigen Leistungen“ zählen natürlich auch unentgeltliche Werbemaßnahmen, die Weitergabe von Adressdaten zu Werbezwecken, die Durchführung von Werbeveranstaltungen und dergleichen. Da derartige „Unterstützungsmaßnahmen“ auch von keiner der aktuell genehmigten beihilferechtlichen Grundlagen (wie z.B. dem „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ bzw. der „Bayerischen Breitbandrichtlinie“) abgedeckt werden, sind diese als beihilferechtlich unzulässig einzustufen. Eine vertragliche Verpflichtung der Gemeinde Hohenroth zur Erbringung dieser Leistungen wird deshalb als sehr problematisch angesehen.

 

Zulässig wäre aber, dass die Gemeinde Hohenroth mit der FTTH-Erschließung des Baugebietes für eigene Vermarktungszwecke wirbt. Auch darf die Gemeinde Hohenroth die künftigen Bauherren gerne auf die bestehenden Angebote der TK-Anbieter hinweisen. Letztendlich werden wohl ohnehin alle Grundstückseigentümer den FTTH-Anschluss der Telekom nutzen, da es daneben keine geeigneten Alternativen gibt.

 

Es wird empfohlen, sehr sensibel mit dem Thema „Beihilferecht“ umzugehen, da Konkurrenzanbieter verstärkt auf derartige Unterstützungen durch öffentliche Stellen achten. Die Weitergabe von Adressdaten der künftigen Eigentümer muss schon aus Datenschutzgründen unterlassen werden, soweit die Eigentümer dies nicht ausdrücklich wünschen.

 

In einem persönlichen Gespräch am 15.10.2014 mit Herrn Roppelt von der Telekom wurde diese Problematik besprochen.

Die Absichtserklärung wird überarbeitet und der Gemeinde Hohenroth erneut vorgelegt, so dass dann kein Verstoß gegen europäisches Beitragsrecht mehr zu befürchten ist.