Sitzung: 15.10.2014 GHR/011/2014
Die Deutsche Telekom beabsichtigt einen FTTH-Breitbandausbau im
Neubaugebiet „Landwehr“. Das bedeutet, dass jedes einzelne Grundstück mit
Glasfaserkabel angebunden wird.
Dabei bittet die Telekom die Gemeinde Hohenroth
um Unterstützung. Beiliegende Absichtserklärung soll unterzeichnet werden.
Damit erklärt sich die Gemeinde zu folgenden Maßnahmen bereit:
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Die Gemeinde
sorgt im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dafür, dass die jeweiligen
Grundstückseigentümer im Ausbaugebiet die NVGG mit der Telekom unterzeichnen.
·
Gemeinsame
Medieninformation: „Die Telekom investiert in das Neubaugebiet BG Landwehr“
·
Unterstützung bei
der Standort- und Wegesicherung
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Übergabe
vorhandener Interessentenlisten, soweit datenschutzrechtlich zulässig
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Gemeinsame
Informationsveranstaltungen
Nach
Auskunft des Landratsamtes Rhön-Grabfeld kommt für sämtliche
Kooperationsvereinbarungen zwischen TK-Unternehmen und Kommunen europäisches
Beihilferecht zur Anwendung. Jeder Vorteil in Form von Zahlungen oder sonstigen
Leistungen, der einem privatrechtlichen TK-Unternehmen von staatlicher bzw.
kommunaler Seite (Bund, Freistaat Bayern, Kommune, Gemeinschaftsmittel) gewährt
wird, bedarf somit einer beihilferechtlichen Rechtsgrundlage. Zu diesen
„sonstigen Leistungen“ zählen natürlich auch unentgeltliche Werbemaßnahmen, die
Weitergabe von Adressdaten zu Werbezwecken, die Durchführung von
Werbeveranstaltungen und dergleichen. Da derartige „Unterstützungsmaßnahmen“
auch von keiner der aktuell genehmigten beihilferechtlichen Grundlagen (wie
z.B. dem „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ bzw. der „Bayerischen
Breitbandrichtlinie“) abgedeckt werden, sind diese als beihilferechtlich
unzulässig einzustufen. Eine vertragliche Verpflichtung der Gemeinde Hohenroth
zur Erbringung dieser Leistungen wird deshalb als sehr problematisch angesehen.
Zulässig
wäre aber, dass die Gemeinde Hohenroth mit der FTTH-Erschließung des
Baugebietes für eigene Vermarktungszwecke wirbt. Auch darf die Gemeinde
Hohenroth die künftigen Bauherren gerne auf die bestehenden Angebote der
TK-Anbieter hinweisen. Letztendlich werden wohl ohnehin alle
Grundstückseigentümer den FTTH-Anschluss der Telekom nutzen, da es daneben
keine geeigneten Alternativen gibt.
Es
wird empfohlen, sehr sensibel mit dem Thema „Beihilferecht“ umzugehen, da
Konkurrenzanbieter verstärkt auf derartige Unterstützungen durch öffentliche
Stellen achten. Die Weitergabe von Adressdaten der künftigen Eigentümer muss
schon aus Datenschutzgründen unterlassen werden, soweit die Eigentümer dies
nicht ausdrücklich wünschen.
In
einem persönlichen Gespräch am 15.10.2014 mit Herrn Roppelt von der Telekom
wurde diese Problematik besprochen.
Die
Absichtserklärung wird überarbeitet und der Gemeinde Hohenroth erneut
vorgelegt, so dass dann kein Verstoß gegen europäisches Beitragsrecht mehr zu
befürchten ist.