Sitzung: 15.10.2014 GHR/011/2014
Bei den Veranstaltungen auf
dem Sportgelände der DJK Windshausen kam es in der Vergangenheit vermehrt zu
Beschwerden von Bürgern gerade in Bezug auf Lärmbelästigungen.
Die nachfolgende Darstellung
zeigt die angezeigten Veranstaltungen in den Jahren 2013 und 2014 für das
Sportgelände der DJK Windshausen bei denen ein Antrag auf Gestattung eines
vorübergehenden Gaststättenbetriebes bei der Verwaltungsgemeinschaft gestellt
wurde.
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Veranstalter |
Art
der Veranstaltung |
Datum
der Veranstaltung |
Angezeigte Besucherzahl |
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Events 4 Friends GbR |
Tanzveranstaltung mit Sportturnier |
28.06. und 29.06.2013 |
500 |
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DJK Windshausen e. V. |
Sommerfest |
20.07.2013 |
Keine Angabe |
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Events 4 Friends GbR |
Abiturfeier |
16.11.2013 |
500 |
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DJK Windshausen e. V. |
Tanzveranstaltung |
30.11.2013 |
300 |
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Events 4 Friends GbR |
Tanzveranstaltung |
07.12.2013 |
500 |
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Events 4 Friends GbR |
Tanzveranstaltung |
15.03.2014 |
500 |
|
Events 4 Friends GbR |
Plattenparty |
18.07. und 19.07.2014 |
800 |
Bei allen Veranstaltungen
wurde in der Gestattung des vorübergehenden Gaststättenbetriebes das Musikende
auf 02:00 Uhr, das Ausschankende auf 02:30 Uhr sowie das Veranstaltungsende auf
03:00 Uhr festgesetzt.
Auf Nachfrage der Verwaltung
bei der Polizeiinspektion Bad Neustadt wurden folgende Vorfälle im direkten
Zusammenhang mit den angezeigten Veranstaltungen mitgeteilt:
29.06.2013 03:00 Uhr – 04:00
Uhr: Eine Bürgerin aus
Windshausen beschwerte sich über sehr laute Musik – außerdem war der Ausschank
noch in Betrieb (ca. 200 Besucher vor Ort)
04:20
Uhr: Körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Personen, wobei eine
weibliche Beteiligte ein leichte Verletzung an der Nase erlitt
30.06.2013 02:20 Uhr: Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes
wurde durch einen unbeabsichtigten Schlag eines Besuchers verletzt
16.03.2014 00:30 Uhr: Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes
verbrachten einen Besucher aus dem Sportheim nach draußen, wobei einer der
Mitarbeiter von dieser Person beleidigt wurde und einen Faustschlag ins Gesicht
erhielt
19.07.2014 02:15 Uhr: Mehrere Anwohner aus Windshausen und
Leutershausen führten Beschwerde bzgl. Überlauter Musik – ausgehend von der
Musikveranstaltung „Summer Beat“. Um 00:00 Uhr erfolgte die Aufforderung die
Musik leise zu stellen und um 02:15 Uhr die Aufforderung die Musik sofort zu
beenden. Trotz polizeilicher Aufforderung wurde bis um 02:40 Uhr Musik
dargeboten.
20.07.2014 02:13 Uhr: Erneute Mitteilung einer Anwohnerin aus
Windshausen bzgl. überlauter Musik
Mit Bescheid vom
15.10.1975 des Landratsamtes Rhön-Grabfeld wurde der DJK Windshausen die
Erlaubnis zum Ausschank von alkoholischen Getränken und zur Abgabe von Speisen
im Vereinsheim erteilt. Diese umfasst auch die Abgabe von Getränken und Speisen
auf dem Sportgelände.
Hiervon
ausgenommen sind allerdings Veranstaltungen, bei denen ein Festzelt aufgestellt
oder die Ausstattung mit Bierzeltgarnituren im großen Rahmen vorgenommen werden
soll. Für diese Veranstaltungen ist ebenfalls eine Gestattung für einen
vorübergehenden Gaststättenbetrieb bei der Verwaltungsgemeinschaft zu
beantragen.
In Anbetracht der
vorgenannten Ereignisse wird der Gemeinderat gebeten, die künftige
Vorgehensweise für derartige Musikveranstaltungen festzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass vor Genehmigung der jeweiligen Veranstaltungen die Auflagen für die Durchführung der beantragten Veranstaltung mit der Polizei und dem Landratsamt abzustimmen sind. Je nach Art und Besucherzahl der Veranstaltung sind entsprechende Auflagen zu erteilen um die Sicherheit der Besucher und Anlieger zu gewährleisten.
Die DJK Windshausen erhält im Vorfeld einen Lageplan mit gekennzeichneten Bereichen auf den Außenflächen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
