Bei den Veranstaltungen auf dem Sportgelände der DJK Windshausen kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Beschwerden von Bürgern gerade in Bezug auf Lärmbelästigungen.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die angezeigten Veranstaltungen in den Jahren 2013 und 2014 für das Sportgelände der DJK Windshausen bei denen ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes bei der Verwaltungsgemeinschaft gestellt wurde.

Veranstalter

Art der Veranstaltung

Datum der Veranstaltung

Angezeigte

Besucherzahl

Events 4 Friends GbR

Tanzveranstaltung mit Sportturnier

28.06. und 29.06.2013

500

DJK Windshausen e. V.

Sommerfest

20.07.2013

Keine Angabe

Events 4 Friends GbR

Abiturfeier

16.11.2013

500

DJK Windshausen e. V.

Tanzveranstaltung

30.11.2013

300

Events 4 Friends GbR

Tanzveranstaltung

07.12.2013

500

Events 4 Friends GbR

Tanzveranstaltung

15.03.2014

500

Events 4 Friends GbR

Plattenparty

18.07. und 19.07.2014

800

 

Bei allen Veranstaltungen wurde in der Gestattung des vorübergehenden Gaststättenbetriebes das Musikende auf 02:00 Uhr, das Ausschankende auf 02:30 Uhr sowie das Veranstaltungsende auf 03:00 Uhr festgesetzt.

Auf Nachfrage der Verwaltung bei der Polizeiinspektion Bad Neustadt wurden folgende Vorfälle im direkten Zusammenhang mit den angezeigten Veranstaltungen mitgeteilt:

29.06.2013      03:00 Uhr – 04:00 Uhr: Eine Bürgerin aus Windshausen beschwerte sich über sehr laute Musik – außerdem war der Ausschank noch in Betrieb (ca. 200 Besucher vor Ort)

                        04:20 Uhr: Körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Personen, wobei eine weibliche Beteiligte ein leichte Verletzung an der Nase erlitt

30.06.2013      02:20 Uhr: Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurde durch einen unbeabsichtigten Schlag eines Besuchers verletzt

16.03.2014      00:30 Uhr: Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes verbrachten einen Besucher aus dem Sportheim nach draußen, wobei einer der Mitarbeiter von dieser Person beleidigt wurde und einen Faustschlag ins Gesicht erhielt

19.07.2014      02:15 Uhr: Mehrere Anwohner aus Windshausen und Leutershausen führten Beschwerde bzgl. Überlauter Musik – ausgehend von der Musikveranstaltung „Summer Beat“. Um 00:00 Uhr erfolgte die Aufforderung die Musik leise zu stellen und um 02:15 Uhr die Aufforderung die Musik sofort zu beenden. Trotz polizeilicher Aufforderung wurde bis um 02:40 Uhr Musik dargeboten.

20.07.2014      02:13 Uhr: Erneute Mitteilung einer Anwohnerin aus Windshausen bzgl. überlauter Musik

 

Mit Bescheid vom 15.10.1975 des Landratsamtes Rhön-Grabfeld wurde der DJK Windshausen die Erlaubnis zum Ausschank von alkoholischen Getränken und zur Abgabe von Speisen im Vereinsheim erteilt. Diese umfasst auch die Abgabe von Getränken und Speisen auf dem Sportgelände.

Hiervon ausgenommen sind allerdings Veranstaltungen, bei denen ein Festzelt aufgestellt oder die Ausstattung mit Bierzeltgarnituren im großen Rahmen vorgenommen werden soll. Für diese Veranstaltungen ist ebenfalls eine Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb bei der Verwaltungsgemeinschaft zu beantragen.

 

In Anbetracht der vorgenannten Ereignisse wird der Gemeinderat gebeten, die künftige Vorgehensweise für derartige Musikveranstaltungen festzulegen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass vor Genehmigung der jeweiligen Veranstaltungen die Auflagen für die Durchführung der beantragten Veranstaltung mit der Polizei und dem Landratsamt abzustimmen sind. Je nach Art und Besucherzahl der Veranstaltung sind entsprechende Auflagen zu erteilen um die Sicherheit der Besucher und Anlieger zu gewährleisten.

 

Die DJK Windshausen erhält im Vorfeld einen Lageplan mit gekennzeichneten Bereichen auf den Außenflächen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16