Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/2 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Bauvorhaben ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

 

Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung vom 05.08.14 über das geplante Vorhaben beraten und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen späteren Bauantrag, der jetzt vorgelegt wurde, unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:

 

Querdachausrichtung des Gebäudes, die Baugrenze im Norden wird auf die Höhe des Endes der Bebauung auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 138, Hauptstr. 31, festgelegt. Die Zufahrt muss ausschließlich über die Hauptstraße erfolgen.

 

Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen wird das Gebäude traufseitig zum See errichtet. Die Höhe des Endes der Bebauung zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 138 wird um ca. 2,5 bis 3 m überschritten (siehe beigefügten Lageplan).

 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze sind durch die zwei Carport-Stellplätze nachgewiesen. Die Zufahrt soll über den Weg. Fl. Nr. 141/1 erfolgen.

 

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 07.10.2014 hierzu seine Zustimmung gegeben. Eine Erschließungsvereinbarung zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde Hohenroth ist abzuschließen, in der die Befestigung des Wegeteilstücks von der Hauptstraße bis zur Einfahrt auf das Baugrundstück festgelegt ist.

 

Der Anschluss an Wasser und Kanal erfolgt von der Hauptstraße aus über das Grundstück Fl. Nr. 140/1. Hierfür ist eine Grunddienstbarkeit einzutragen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleitung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/2 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Die Höhe des Endes der Bebauung zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 138, Hauptstraße 31 darf nicht mehr als 3,00 m überschreiten.

Eine Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn über die Regelung der Zufahrt ist abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7