Sitzung: 17.03.2015 BHR/003/2015
Das geplante
Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr“. Das
Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung
freigestellt werden.
Der Gemeinderat
wird hiervon in Kenntnis gesetzt.