Sitzung: 17.03.2015 BHR/003/2015
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr.
543/1, An der Grotte 9 in Hohenroth vorgelegt.
Das Grundstück Fl.Nr. 543/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Eichen“.
Nach Nr. 9 der Festsetzungen des Bebauungsplanes muss die Firstrichtung
der Garage bei Grenzbebauung parallel zur Straße verlaufen. Zusammengebaute
Nachbargaragen müssen die gleiche Dachneigung haben. Im Übrigen muss die
Dachdeckung der Garagen dem Hauptgebäude entsprechen. Die Dachform der Garage
muss der des Wohnhauses entsprechen. Zulässig sind auch begrünte Flachdächer mit
0-7° Dachneigung. .
Die bestehende Nachbargarage hat ein Satteldach.
Die Bauherren möchten ihre Einzelgarage mit Abstellraum mit einem
Flachdach in Grenzbebauung an der Nachbargarage des Flurstücks 544/5 errichten.
Die Nachbargarage (Fl.Nr. 544/5) ist aufgrund der Höhenlage des
Baugebietes, insbesondere der Straße „An der Grotte“ wesentlich höher gelegen
als das Grundstück Fl.Nr. 543/1 und dessen Zufahrt. Würde die Dachform der
Nachbargarage übernommen werden, würde das Garagenbauwerk voll Zweigeschossig
werden.
Aufgrund dieser Gegebenheiten beantragen die Bauherren eine Befreiung
von den Festsetzungen Nr. 9 des Bebauungsplanes „Eichen“.
Die notwendige Befreiung wurde auch mit der Bauaufsichtsbehörde
abgestimmt.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung geforderten zwei
Stellplätze je Wohneinheit sind durch die zwei Garagenstellplätze nachgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/1, An der
Grotte 9 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung der
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes “Eichen“, dass
zusammengebaute Nachbargaragen die gleiche Dachneigung haben müssen und das
Garagenflachdach ohne Begrünung aufgebracht werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |