Der 1. Bürgermeister berichtete aus dem nichtöffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 17.03.2015:

 

Haus für Kinder Windshausen – Nachtrag Schreinerarbeiten

Aufgrund von Änderungen und Massenmehrungen erhöhen sich die Kosten für die Schreinerarbeiten um rd. 18.000,- Euro. Die Gesamtauftragssumme für dieses Gewerk schließt nunmehr mit rd. 45.000,- Euro ab. Der Bau- und Verkehrsausschuss genehmigte die Nachtragssumme von 18.007,68 Euro.

 

 

 

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 23.03.2015 informierte der erste Bürgermeister über folgende Entscheidungen:

 

Erneuerung der Weinbergstraße in Windshausen - Vergabe

Nach öffentlicher Ausschreibung vergab der Gemeinderat die Bauarbeiten für die Erneuerung der Weinbergstraße in Windshausen, einschließlich Kanal- und Wasserleitungserneuerung an die Firma Werner Dietzel, Fladungen als günstigsbietendes Unternehmen mit einer Auftragssumme von 944.082,21 €.

 

Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Qualitätsbonus PLUS

Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurde beschlossen, den geplanten staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag im vorletzten Kindergartenjahr zunächst zurückzustellen und die vorgesehenen Mittel für die Qualitätsverbesserung in den Kindergärten einzusetzen. Es wird ab dem Bewilligungsjahr 2015 ein sogenannter Qualitätsbonus plus vom Freistaat geleistet.

 

Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass

 

  • die Gemeinde den kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus erhöht
  • die Gemeinde erklärt, die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.

 

Im Bewilligungszeitraum 2015 beträgt der Qualitätsbonus plus 53,69 € für ein Regelkind (3 – 6 Jahre) mit einer Buchungszeit von 3 – 4 Std. täglich. In gleicher Höhe müsste der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus gezahlt werden. Bei einer höheren täglichen Buchungszeit bzw. einem höheren Gewichtungsfaktor zum Beispiel für ein Krippenkind erhöhen sich der staatliche sowie der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus.

Außerdem muss für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss, der die Voraussetzungen bestätigt, vorliegen.

 

Der Gemeinderat beschloss, für die Kinder der Gemeinde Hohenroth (Krippe, Kindergarten) den Qualitätsbonus plus zu bewilligen und den kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus zu gewähren.

 

Bezüglich der Gewährung des Qualitätsbonus plus für Gastkinder (Kinder aus Hohenroth die eine Einrichtung außerhalb von Hohenroth besuchen) schloss sich die Gemeinde Hohenroth der Mehrheit der NES-Allianz Gemeinden an.

 

Die Gemeinde Hohenroth erklärte, die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.

 

Baugebiet Landwehr II – Weitere Erschließung

Die Erschließung des nächsten Bauabschnittes in Baugebiet „Landwehr II“ wird die Firma Hell aus Bad Kissingen vornehmen. Die Erschließungsträgerschaft wurde auf die BayernGrund
Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs GmbH überführt.

 

Alte Schule Leutershausen – Sitzungszimmer

Der Gemeinschaftsraum in der Alten Schule Leutershausen wird nun nach Abschluss der Sanierungsarbeiten als Sitzungssaal für Gemeinderatsitzungen, Schulungsraum der Feuerwehr, sowie bei Bedarf auch als Proberaum des Chors und des Musikvereins genutzt.

Der Raum wird beim Floriansfest im Juli 2015 offiziell der Bevölkerung vorgestellt werden.