Sitzung: 14.04.2015 GHR/004/2015
Haus für Kinder Windshausen – Nachtrag
Schreinerarbeiten
Aufgrund von
Änderungen und Massenmehrungen erhöhen sich die Kosten für die Schreinerarbeiten
um rd. 18.000,- Euro. Die Gesamtauftragssumme für dieses Gewerk schließt
nunmehr mit rd. 45.000,- Euro ab. Der Bau- und Verkehrsausschuss genehmigte die
Nachtragssumme von 18.007,68 Euro.
Aus dem
nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 23.03.2015 informierte der
erste Bürgermeister über folgende Entscheidungen:
Erneuerung der Weinbergstraße in Windshausen - Vergabe
Nach öffentlicher
Ausschreibung vergab der Gemeinderat die Bauarbeiten für die Erneuerung der
Weinbergstraße in Windshausen, einschließlich Kanal- und Wasserleitungserneuerung
an die Firma Werner Dietzel, Fladungen als günstigsbietendes Unternehmen mit
einer Auftragssumme von 944.082,21 €.
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz -
Qualitätsbonus PLUS
Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und
Integration wurde beschlossen, den geplanten staatlichen Zuschuss zum
Elternbeitrag im vorletzten Kindergartenjahr zunächst zurückzustellen und die
vorgesehenen Mittel für die Qualitätsverbesserung in den Kindergärten
einzusetzen. Es wird ab dem Bewilligungsjahr 2015 ein sogenannter Qualitätsbonus
plus vom Freistaat geleistet.
Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass
- die Gemeinde den kommunalen
Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus
erhöht
- die Gemeinde erklärt, die zusätzlichen
Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.
Im Bewilligungszeitraum 2015 beträgt der Qualitätsbonus plus 53,69 € für
ein Regelkind (3 – 6 Jahre) mit einer Buchungszeit von 3 – 4 Std. täglich. In
gleicher Höhe müsste der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus gezahlt
werden. Bei einer höheren täglichen Buchungszeit bzw. einem höheren
Gewichtungsfaktor zum Beispiel für ein Krippenkind erhöhen sich der staatliche
sowie der kommunale Anteil des Qualitätsbonus plus.
Außerdem muss für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ein
entsprechender Gemeinderatsbeschluss, der die Voraussetzungen bestätigt,
vorliegen.
Der Gemeinderat beschloss, für die Kinder der Gemeinde Hohenroth
(Krippe, Kindergarten) den Qualitätsbonus plus zu bewilligen und den kommunalen
Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus zu
gewähren.
Bezüglich der Gewährung des Qualitätsbonus plus für Gastkinder (Kinder
aus Hohenroth die eine Einrichtung außerhalb von Hohenroth besuchen) schloss
sich die Gemeinde Hohenroth der Mehrheit der NES-Allianz Gemeinden an.
Die Gemeinde Hohenroth erklärte, die zusätzlichen Mittel zur
Qualitätsverbesserung einzusetzen.
Baugebiet Landwehr II – Weitere Erschließung
Die Erschließung des
nächsten Bauabschnittes in Baugebiet „Landwehr II“ wird die Firma Hell aus Bad
Kissingen vornehmen. Die Erschließungsträgerschaft wurde auf die BayernGrund
Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs GmbH überführt.
Alte Schule Leutershausen – Sitzungszimmer
Der
Gemeinschaftsraum in der Alten Schule Leutershausen wird nun nach Abschluss der
Sanierungsarbeiten als Sitzungssaal für Gemeinderatsitzungen, Schulungsraum der
Feuerwehr, sowie bei Bedarf auch als Proberaum des Chors und des Musikvereins
genutzt.
Der Raum wird beim
Floriansfest im Juli 2015 offiziell der Bevölkerung vorgestellt werden.