Für die Gemeinde Hohenroth besteht die Möglichkeit in einem Förderverfahren nach der der Bayer. Breitbandrichtlinie die Breitbanderschließung in vorhandenen Lücken der von Kabel Deutschland versorgten Bereiche in Hohenroth und im Struthof, Windshausen zu verbessern.

 

Bei den erforderlichen Schritten im Förderverfahren wird die Gemeinde Hohenroth durch die beauftragte Corwese GmbH und die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld unterstützt.

 

Für die künftige Ausbauplanung der unterversorgten Bereiche muss zunächst von der Gemeinde ein Erschließungsgebiet festgelegt werden.

Ein Vorschlag für ein solches wurde von der Corwese GmbH erarbeitet und wird dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister Straub anhand eines Lageplans erläutert.

 

Es ist geplant, in Hohenroth zwei Kabelverzweiger mit DSLAMs auf VDSL aufzurüsten bzw. neu aufzubauen und eine Glasfaserverbindung an die bestehende Trasse herzustellen.

Außerdem könnte der Struthof mit Glasfaserkabel angebunden werden.

Im Erschließungsgebiet werden nach der Ausbaumaßnahme alle Haushalte mit min. 30 Mbit/s im Download versorgt. Im nahen Umfeld um den DSLAM stehen 50 Mbit/s im Download zur Verfügung.

 

Entsprechend der Kostenschätzung der Corwese GmbH fallen für den angestrebten Ausbau mit Anbindung des Struthof Investitionskosten in Höhe von etwa 316.400,00 Euro an. Aufgrund der hohen Investitionskosten und dem relativ geringen Kundenpotential ist voraussichtlich nicht damit zu rechnen, dass einer der am Markt vertretenen Anbieter hier einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durchführen wird.

 

Ein Ausbau wird nur dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde Hohenroth die Wirtschaftlichkeitslücke hierfür trägt. Bei der Ermittlung dieser Wirtschaftlichkeitslücke müssen sich die Anbieter die Einnahmen, welche in den sieben Betriebsjahren nach dem Ausbau erzielt werden, anrechnen lassen.

 

Die von der Gemeinde Hohenroth für diesen Ausbau zu übernehmende Wirtschaftlichkeitslücke würde etwa 288.800,00 Euro betragen. Für die übernommene Wirtschaftlichkeitslücke kann die Gemeinde Hohenroth eine Förderung nach der Bay. Breitbandrichtlinie vom Freistaat Bayern beantragen (90%).

 

Nach Abzug der sich errechnenden Förderung in Höhe von ca. 259.9200,00 Euro würde für die Gemeinde Hohenroth somit noch ein Eigenanteil in Höhe von etwa 28.800,00 Euro verbleiben.

 

Sofern der Struthof nicht angebunden werden soll, würde sich ein Eigenanteil von ca. 18.060,00 Euro ergeben (Invest: ca. 208.200,00 Euro, Wirtschaftlichkeitslücke: 180.600,00 Euro, Förderung: 162.540,00 Euro).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Erschließungsgebiet nach der Bay. Breitbandrichtlinie entsprechend dem beiliegenden Entwurf der Corwese GmbH vom 14.04.2015 (ohne Anbindung Struthof) festzulegen. Der Entwurf des Erschließungsgebietes wird Bestandteil des Protokolls.

 

Die Verwaltung sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden damit beauftragt, mit dem festgelegten Erschließungsgebiet in das formelle Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie zu starten und das Förderverfahren bis einschließlich zum Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren bei sinngemäßer Anwendung der VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen. Der 1. Bürgermeister (im Vertretungsfall dessen Vertreter/in) wird dazu ermächtigt, alle hierfür notwendigen Handlungen vorzunehmen.

 

Die Entscheidung über die letztendliche Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

14