Sitzung: 14.04.2015 GHR/004/2015
Für die Gemeinde Hohenroth besteht die
Möglichkeit in einem Förderverfahren nach der der Bayer. Breitbandrichtlinie
die Breitbanderschließung in vorhandenen Lücken der von Kabel Deutschland
versorgten Bereiche in Hohenroth und im
Struthof, Windshausen zu verbessern.
Bei den erforderlichen Schritten im Förderverfahren wird die Gemeinde Hohenroth durch die beauftragte Corwese GmbH und die
Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld unterstützt.
Für die künftige Ausbauplanung der unterversorgten Bereiche muss
zunächst von der Gemeinde ein Erschließungsgebiet festgelegt werden.
Ein Vorschlag für ein solches wurde von der Corwese GmbH erarbeitet und
wird dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister Straub anhand eines Lageplans
erläutert.
Es ist geplant, in Hohenroth zwei
Kabelverzweiger mit DSLAMs auf VDSL aufzurüsten bzw. neu aufzubauen und eine
Glasfaserverbindung an die bestehende Trasse herzustellen.
Außerdem könnte der Struthof mit Glasfaserkabel angebunden werden.
Im Erschließungsgebiet werden nach
der Ausbaumaßnahme alle Haushalte mit min. 30 Mbit/s im Download versorgt. Im
nahen Umfeld um den DSLAM stehen 50 Mbit/s im Download zur Verfügung.
Entsprechend der Kostenschätzung der Corwese GmbH fallen für den
angestrebten Ausbau mit Anbindung des Struthof Investitionskosten in Höhe von
etwa 316.400,00 Euro an. Aufgrund der hohen Investitionskosten und dem relativ
geringen Kundenpotential ist voraussichtlich nicht damit zu rechnen, dass einer
der am Markt vertretenen Anbieter hier einen eigenwirtschaftlichen Ausbau
durchführen wird.
Ein Ausbau wird nur dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde Hohenroth die Wirtschaftlichkeitslücke hierfür
trägt. Bei der Ermittlung dieser Wirtschaftlichkeitslücke müssen sich die
Anbieter die Einnahmen, welche in den sieben Betriebsjahren nach dem Ausbau erzielt
werden, anrechnen lassen.
Die von der Gemeinde Hohenroth für
diesen Ausbau zu übernehmende Wirtschaftlichkeitslücke würde etwa 288.800,00
Euro betragen. Für die übernommene Wirtschaftlichkeitslücke kann die Gemeinde Hohenroth eine Förderung nach der Bay.
Breitbandrichtlinie vom Freistaat Bayern beantragen (90%).
Nach Abzug der sich errechnenden Förderung in Höhe von ca. 259.9200,00
Euro würde für die Gemeinde Hohenroth somit
noch ein Eigenanteil in Höhe von etwa 28.800,00 Euro verbleiben.
Sofern der Struthof nicht angebunden werden soll, würde sich ein
Eigenanteil von ca. 18.060,00 Euro ergeben (Invest: ca. 208.200,00 Euro,
Wirtschaftlichkeitslücke: 180.600,00 Euro, Förderung: 162.540,00 Euro).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das
Erschließungsgebiet nach der Bay. Breitbandrichtlinie entsprechend dem
beiliegenden Entwurf der Corwese GmbH vom 14.04.2015 (ohne Anbindung Struthof) festzulegen.
Der Entwurf des Erschließungsgebietes wird Bestandteil des Protokolls.
Die Verwaltung sowie die Stabsstelle
Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden damit beauftragt, mit dem
festgelegten Erschließungsgebiet in das formelle Förderverfahren nach der
Breitbandrichtlinie zu starten und das Förderverfahren bis einschließlich zum
Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren bei sinngemäßer Anwendung der
VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen. Der 1. Bürgermeister (im Vertretungsfall
dessen Vertreter/in) wird dazu ermächtigt, alle hierfür notwendigen Handlungen
vorzunehmen.
Die Entscheidung über die letztendliche
Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem
Gemeinderat vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
14 |