Die Wohnbauplätze im Baugebiet „Landwehr II“ sind bereits nahezu alle für Bauwerber reserviert. Die tiefbautechnische Erschließung des Bauabschnitts beginnt in Kürze.

 

Die Gemeinde kann deshalb derzeit Bauwerbern keine Bauplätze mehr anbieten. Für den dritten Bauabschnitt liegen bereits die ersten drei konkreten Reservierungswünsche vor.

 

Es soll daher der dritte Bauabschnitt in Angriff genommen werden. Dazu ist die Aufstellung eines weiteren qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnung notwendig.

 

Im Flächennutzungsplan ist die betreffende Fläche bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Der dritte Bauabschnitt schließt südlich an den zweiten an und wird über eine Ringstraße erschlossen. Er erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nrn. 1684 und 1685, Gemarkung Hohenroth und umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha.

Damit können 19 neue Wohnbauplätze zur Verfügung gestellt werden.

 

Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Landwehr II“ sollen für den neuen Bebauungsplan übernommen werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn 1684 und 1685, Gemarkung Hohenroth (jeweils Teilflächen) einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Landwehr III“.

 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14