Sitzung: 14.04.2015 GHR/004/2015
Die Wohnbauplätze im Baugebiet „Landwehr II“ sind bereits nahezu alle
für Bauwerber reserviert. Die tiefbautechnische Erschließung des Bauabschnitts
beginnt in Kürze.
Die Gemeinde kann deshalb derzeit Bauwerbern keine Bauplätze mehr
anbieten. Für den dritten Bauabschnitt liegen bereits die ersten drei konkreten
Reservierungswünsche vor.
Es soll daher der dritte Bauabschnitt in Angriff genommen werden. Dazu
ist die Aufstellung eines weiteren qualifizierten Bebauungsplans
mit Grünordnung notwendig.
Im Flächennutzungsplan ist die
betreffende Fläche bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Der dritte Bauabschnitt schließt südlich an den zweiten an und wird über
eine Ringstraße erschlossen. Er erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nrn. 1684
und 1685, Gemarkung Hohenroth und umfasst eine
Fläche von ca. 1,6 ha.
Damit können 19 neue Wohnbauplätze zur Verfügung gestellt werden.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
„Landwehr II“ sollen für den neuen Bebauungsplan
übernommen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn 1684 und 1685,
Gemarkung Hohenroth (jeweils Teilflächen) einen
qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA)
aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung „Landwehr III“.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans
wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt
a.d.Saale beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |