Im Ortsteil Leutershausen steht der Gemeinde Hohenroth nur noch ein Bauplatz zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung.

 

Nach Auskunft von Herrn 1. Bürgermeister Straub stehen dem drei konkrete Bauanfragen gegenüber.

Trotz intensiver Bemühungen der Gemeinde und auch der privaten Bauwerber konnten keine Baugrundstücke von Privat erworben und damit Baulücken geschlossen werden.

 

Nachdem der Bedarf an Wohnbauland anders nicht gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit ein kleines Neubaugebiet an der Bergstraße auszuweisen und einen Bebauungsplan dafür aufzustellen.

 

Es handelt sich um Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn 197, 216/1 und 200, Gemarkung Leutershausen. Dort könnten entlang der Bergstraße ca. sieben neue Wohnbauplätze entstehen.

Die Erschließung ließe sich hier günstig herstellen. Herr 1. Bürgermeister Straub hat für den notwendigen Grunderwerb auch schon eine Zusage erhalten.

 

Die entsprechende Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der Baulandbedarf in Leutershausen könnte so auf längere Sicht gedeckt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, am nördlichen Ortsrand von Leutershausen einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA), unter Vorbehalt des Erwerbs der Fl.Nr. 200, Gemarkung Leutershausen aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich soll sich auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn 197, 216/1 und 200, Gemarkung Leutershausen erstrecken.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Geisberg II“.

 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14