Sitzung: 14.04.2015 GHR/004/2015
Im Ortsteil Leutershausen steht der Gemeinde Hohenroth
nur noch ein Bauplatz zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung.
Nach Auskunft von Herrn 1. Bürgermeister Straub stehen dem drei konkrete
Bauanfragen gegenüber.
Trotz intensiver Bemühungen der Gemeinde und auch der privaten Bauwerber
konnten keine Baugrundstücke von Privat erworben und damit Baulücken
geschlossen werden.
Nachdem der Bedarf an Wohnbauland anders nicht gedeckt werden kann,
besteht die Möglichkeit ein kleines Neubaugebiet an der Bergstraße auszuweisen
und einen Bebauungsplan dafür aufzustellen.
Es handelt sich um Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn 197, 216/1 und
200, Gemarkung Leutershausen. Dort könnten entlang der Bergstraße ca. sieben
neue Wohnbauplätze entstehen.
Die Erschließung ließe sich hier günstig herstellen. Herr 1.
Bürgermeister Straub hat für den notwendigen Grunderwerb auch schon eine Zusage
erhalten.
Die entsprechende Fläche ist im Flächennutzungsplan
bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der Baulandbedarf in Leutershausen
könnte so auf längere Sicht gedeckt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, am nördlichen Ortsrand von Leutershausen
einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30
Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA), unter
Vorbehalt des Erwerbs der Fl.Nr. 200, Gemarkung Leutershausen aufzustellen.
Der Geltungsbereich soll sich auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn
197, 216/1 und 200, Gemarkung Leutershausen erstrecken.
Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung „Geisberg II“.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans
wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale
beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |