1. Antrag auf Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG  wegen überdurchschnittlicher Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2014

 

Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden Bedarfszuweisungen, wenn die Gemeinde eine besondere finanzielle Härte, z. B. überdurchschnittliche Gewerbesteuerausfälle hinnehmen muss

 

Über eine Gewährung entscheidet der Verteilerausschuss im Oktober/November 2015 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

 

Anträge sind bis spätestens 22.05.2015 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet die Anträge. Sie werden von dort an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Von dort gehen die Anträge bei positiver Prüfung an das Staatsministerium für Finanzen.

 

Die klassische Bedarfszuweisung wird nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierung von Investitionen und deren Folgekosten gewährt. Sie ist weiterhin nicht zum Ausgleich der normalen Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs (geringere Schlüsselzuweisungen und höhere Kreisumlage 2013) möglich.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Antragstellung bzw. Bewilligung sind das Vorliegen einer

 

  • negativen Finanzspanne nach Anrechnung von Ersatzeinnahmen und freien Rücklagen usw.
    Die freie Finanzspanne der Gemeinde nach dem Rechnungsergebnis 2014 lag bei - 21.000 €.

  • Alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe müssen ausgeschöpft werden, u.a. kostendeckende Gebühren bei der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung sowie den Friedhofsgebühren.
    Dies trifft ebenfalls zu, die Gebühren für Wasser und Abwasser wurden zu Beginn des Kalkulationszeitraumes 2014 angepasst und sind im Zeitraum bis 2016 kostendeckend festgesetzt. Die Friedhofsgebühren mit Beginn des Jahres 2015.

  • Mindestens durchschnittliche Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer.

Die Hebesätze liegen sowohl bei den Grund- als auch bei der Gewerbesteuer über dem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden, und dass bereits seit dem 01.01.2011.
                                Gemeinde                                  Landesdurchschnitt

Grundsteuer A           400 v.H.                                             333 v.H.

Grundsteuer B           400 v.H.                                             326 v.H.

Gewerbesteuer          380 v.H.                                             330 v.H.

 

·        Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand nach Baugesetzbuch (BauGB) soll nicht über 10 % liegen.
In der gültigen Beitragssatzung der Gemeinde liegt der Anteil der Gemeinde bei 10 %.

·        Eine Straßenausbaubeitragssatzung muss vorliegen. Dies trifft ebenfalls zu.

·        Keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen:
Hierzu wird im Rahmen der Antragstellung eine ausführliche Begründung und Berechnung vorgelegt.
Die freiwilligen Leistungen liegen im Zeitraum 2012 bis 2014 bei unter 10,00 €/Einwohner. Eine Wertung kann nicht abschließend vorgenommen werden, da keine Vergleichswerte vorliegen.

 

Die allgemeinen Voraussetzungen liegen vor, eine Antragstellung auf Bewilligung einer Bedarfszuweisung - klassisch - kann unter Voraussetzung des folgenden Punktes erfolgen.

 

Basis ist die Berechnung des Nettoausfalls der Gewerbesteuer 2014 im Vergleich zum Durchschnitt der Netto-Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2009 bis 2013.

Folgende Werte wurden hierzu ermittelt:

 

Jahr

Gewerbesteuer - Ist in €

abzüglich Umlage

Netto-Gewerbesteuer

2009

236.516

54.185

182.331

2010

231.057

44.801

186.256

2011

189.896

49.655

140.241

2012

436.539

38.360

398.179

2013

408.431

86.982

321.449

Summe

1.502.439

273.983

1.228.456

Durchschnitt 2009 - 2013

300.488

54.797

245.691

2014

167.805

28.846

138.959

Ausfall

im Verhältnis zum Durchschnitt

-106.732

 

 

 

-43%

 

 

 

Der Ausfall der Gewerbesteuer 2014 wird aufgrund des Wegfalls von Vorauszahlungen auch auf das Ergebnis der Folgejahre wirken. Die Höhe der Antragstellung sollte diesen Aspekt berücksichtigen.
Es wird deshalb empfohlen einen Antrag auf Bewilligung einer klassischen Bedarfszuweisung in Höhe von 210.000 € für das Rechnungsjahr 2014 zu stellen.

 

 

 

  1. Antrag auf Stabilisierungshilfen für das Jahr 2015

 

Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn (s. 1.) seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen.
Indikatoren sind hierbei insbesondere die Strukturschwäche und eine negative demografische Entwicklung der Gemeinde. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Über eine Gewährung von Stabilisierungshilfen entscheidet der Verteilerausschuss im Oktober/November 2015 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

 

Ein Antrag ist bis spätestens 22.05.2015 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag. Dieser wird dann an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Von dort geht der Antrag bei positiver Prüfung an das Staatsministerium für Finanzen.

 

Für einen Antrag auf Stabilisierungshilfe müssen gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 10.02.2015 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

 

1.    Vorliegen einer finanziellen Härte:

Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung (2010 bis 2014) negativ gewesen sein.

Nach Prüfung durch die Verwaltung trifft diese Voraussetzung für die Gemeinde Hohenroth nicht zu. Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt dar:

2010:                                           + 221.000 €
2011:                                           + 167.000 €
2012:                                           + 250.000 €
2013:                                           + 539.000 €
2014:                                              - 21.000 €
Summe:                                   + 1.156.000 €


  1. Vorliegen einer strukturellen Härte:

    Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren sind:

a.    Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der Regel mehr als 20 %)

Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt (vergleichbar großer Gemeinden) liegt vor:

Jahr              Gemeinde                  Landesdurchschnitt                  Abweichung in %
                                                                                                         2010 – 2014:
2010                449 €                                  657 €                              - 32 %
2011                434 €                                  620 €                              - 30 %
2012                416 €                                  616 €                              - 32 %
2013                425 €                                  652 €                              - 35 %
2014                518 €                                  693 €                              - 25 %

Abweichung 2010-2014 im Durchschnitt                                     - 31 %

und / oder

b.    Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang von 5 %)

Statistische Einwohnerzahl 30.06.2004:                      3.750
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2014:                      3.492
Rückgang um                                                                 258 Einwohner

entspricht einem Rückgang um 6,88 % in den letzten 10 Jahren.

und / oder

c.    Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel unter 25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts

Gemeinde Hohenroth: 17,13 qkm Fläche,
bedeutet bei 3.492 Einwohnern pro qkm 204 EW

Bayern-Durchschnitt 178 EW/qkm

damit liegt die Gemeinde Hohenroth im Verhältnis zum Bayern-Durchschnitt bei 115 % und damit über dem Durchschnittswert

und / oder

d.    Unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft
Hierzu müssen im Antrag konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle Probleme einschließlich der Situation am Arbeitsmarkt vor Ort vorgebracht werden

 

3.    Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens:

Hierzu ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts erforderlich (10-Punkte-Katalog).
Die Erstellung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes obliegt der antragstellenden Kommune und ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Sofern im Rahmen der örtlichen oder überörtlichen Rechnungsprüfung Einspar- oder Einnahmepotenziale festgestellt werden, sind diese in das Haushaltskonsolidierungs-konzept einzuarbeiten.


Wird eine Stabilisierungshilfe gewährt und bestätigt die Regierung eine konsequente Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes kann die Finanzhilfe über mehrere Jahre bewilligt werden, es ist jedoch jährlich eine erneute Antragstellung notwendig.

In der Anlage sind die Anforderungen an das zu erstellende Haushaltskonsolidierungskonzept beigefügt. Der Gemeinderat nimmt den Inhalt zur Kenntnis.

 

 

Folgende Bewertung zu den Antragsvoraussetzungen - s. o.:

1.    Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der finanziellen Härte nicht erfüllt. Allerdings hat sich die freie Finanzspanne der Gemeinde im Jahr 2014 erheblich verschlechtert. Die Differenz zum Jahr 2013 beträgt - 560.000 €.
Zum weiteren hat die Jahresrechnung der Gemeinde im Ergebnis zu einem Fehlbetrag von rd. 305.000 € geführt, welcher nach Haushaltsrecht im Jahr 2015 auszugleichen ist. Dies wäre nur durch eine zusätzliche neue Kreditaufnahme möglich, neben der bereits eingeplanten neuen Kreditaufnahme in Höhe von 468.000 € für das Jahr 2015.

2.    Die strukturelle Härte liegt vor sowohl im Bereich der eigenen Steuerkraft, die 31 % unter dem Landesdurchschnitt liegt (Zeitraum 2010 bis 2014 im Durchschnitt) als auch die demografische Entwicklung, der Rückgang der Einwohnerzahlen im Vergleich der Jahre 2004 mit 2014. Hier liegt der Einwohnerrückgang bei 6,88 %.

3.    Die Aufstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist vom Gemeinderat zu beschließen.
Mit dem Antrag auf Stabilisierungshilfe wird ein Entwurf des Konzeptes dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorgelegt. Dabei sind Voraussetzungen wie z. B., Hebesätze mindestens in Höhe des Landesdurchschnittes und kostendeckende Gebühren bei den Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Friedhöfe bereits umgesetzt und werden eine entsprechende Wertung finden.

4.    Insgesamt stehen Mittel für das Jahr 2015 in Bayern in Höhe von 120 Millionen € zur Verfügung.

5.    Der Schwerpunkt der Verwendung einer Bewilligung von Stabilisierungshilfen stellt die Schuldentilgung dar. Sondertilgungen sind im Jahr 2015 im Umfang von rd. 440.000 € möglich.
Daneben hat die Gemeinde für die bestehende Verschuldung von 4.408.792 € (Stand: 31.12.2014) einen hohen jährlichen Schuldendienst von rd. 370.000 € zu tragen.

6.    Neben der Kreditverschuldung schöpft die Gemeinde ihr Kassenkreditvolumen seit ca. September 2014 mit einem Anteil von rd. 700.000 € (von 1.000.0000 €) annähernd vollständig aus.

7.    Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Hohenroth investiert nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015 rd. 615.000 € im Pflichtaufgabenbereich für die geplante grundlegende Sanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, der Schaffung von Krippenbetreuungsplätzen im Haus für Kinder, Ortsteil Windshausen, für die Hochwasserrückhaltung im Ortsteil Windshausen, für die Erneuerung der Leitungen Abwasser und Wasser in der Weinbergstraße in Windshausen sowie für die notwendige Erweiterung/Umgestaltung des Friedhofes in Hohenroth.


Beschluss:

 

Zu 1. Antrag auf Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG  wegen überdurchschnittlicher Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2014

 

Der Ausfall der Gewerbesteuer 2014 liegt bei rd. 107.000 € im Verhältnis zum Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2013. Aufgrund des Wegfalls von Vorauszahlungen wird sich das negative Ergebnis 2014 auch auf die Ergebnisse der Folgejahre auswirken.

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt einen Antrag auf Bewilligung einer klassischen Bedarfszuweisung nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)  in Höhe von 210.000 € für das Rechnungsjahr 2014 zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

 

 

Zu 2. Antrag auf Stabilisierungshilfe

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2015 mit einer Antragssumme von 900.000 € zu stellen.

 

Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) zu. Dieses wird im Entwurf aufgestellt und der Antragstellung beigefügt. Ergänzungen werden durch den Gemeinderat in Abstimmung mit der Verwaltungsgemeinschaft erarbeitet und nach Beschlussfassung zur Antragstellung nachgereicht.

 

Folgende ergänzende Begründungen zur Antragstellung:

 

1.    Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der finanziellen Härte nicht erfüllt. Allerdings hat sich die freie Finanzspanne der Gemeinde im Jahr 2014 erheblich verschlechtert. Die Differenz zum Jahr 2013 beträgt - 560.000 €.
Zum weiteren hat die Jahresrechnung der Gemeinde im Ergebnis zu einem Fehlbetrag von rd. 305.000 € geführt, welcher nach Haushaltsrecht im Jahr 2015 auszugleichen ist. Dies wäre nur durch eine zusätzliche neue Kreditaufnahme möglich, neben der bereits eingeplanten neuen Kreditaufnahme in Höhe von 468.000 € für das Jahr 2015.

2.    Die strukturelle Härte liegt vor sowohl im Bereich der eigenen Steuerkraft, die 31 % unter dem Landesdurchschnitt liegt (Zeitraum 2010 bis 2014 im Durchschnitt) als auch die demografische Entwicklung, der Rückgang der Einwohnerzahlen im Vergleich der Jahre 2004 mit 2014. Hier liegt der Einwohnerrückgang bei 6,88 %.

3.    Die Aufstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist vom Gemeinderat zu beschließen.
Mit dem Antrag auf Stabilisierungshilfe wird ein Entwurf des Konzeptes dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorgelegt. Dabei sind Voraussetzungen wie z. B., Hebesätze mindestens in Höhe des Landesdurchschnittes und kostendeckende Gebühren bei den Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Friedhöfe bereits umgesetzt und werden eine entsprechende Wertung finden.

4.    Insgesamt stehen Mittel für das Jahr 2015 in Bayern in Höhe von 120 Millionen € zur Verfügung.

5.    Der Schwerpunkt der Verwendung einer Bewilligung von Stabilisierungshilfen stellt die Schuldentilgung dar. Sondertilgungen sind im Jahr 2015 im Umfang von rd. 440.000 € möglich.
Daneben hat die Gemeinde für die bestehende Verschuldung von 4.408.792 € (Stand: 31.12.2014) einen hohen jährlichen Schuldendienst von rd. 370.000 € zu tragen.

6.    Neben der Kreditverschuldung schöpft die Gemeinde ihr Kassenkreditvolumen seit ca. September 2014 mit einem Anteil von rd. 700.000 € (von 1.000.0000 €) annähernd vollständig aus.

7.    Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Hohenroth investiert nach dem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015 rd. 615.000 € im Pflichtaufgabenbereich für die geplante grundlegende Sanierung der Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, der Schaffung von Krippenbetreuungsplätzen im Haus für Kinder, Ortsteil Windshausen, für die Hochwasserrückhaltung im Ortsteil Windshausen, für die Erneuerung der Leitungen Abwasser und Wasser in der Weinbergstraße in Windshausen sowie für die notwendige Erweiterung/Umgestaltung des Friedhofes in Hohenroth.

 

8.    Die Kredite, welche in den vergangen Jahren aufgenommen wurden, sind notwendig um die Pflichtaufgaben der Gemeinde erfüllen zu können (Sanierung der Kindergärten (mit Ergänzung Krippenbetreuung), Ausgaben für die Feuerwehr, Sanierung der Friedhöfe, Kosten für den Personennahverkehr, Straßenbau, Altortsanierung).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14