Sitzung: 14.04.2015 GHR/004/2015
- Antrag auf Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG
wegen
überdurchschnittlicher Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2014
Der Freistaat
Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden
Bedarfszuweisungen, wenn die Gemeinde eine besondere finanzielle Härte, z. B. überdurchschnittliche
Gewerbesteuerausfälle hinnehmen muss
Über eine
Gewährung entscheidet der Verteilerausschuss im Oktober/November 2015
(Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen
Spitzenverbände).
Anträge sind bis
spätestens 22.05.2015 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt
prüft und bewertet die Anträge. Sie werden von dort an die Regierung von
Unterfranken weitergeleitet. Von dort gehen die Anträge bei positiver Prüfung
an das Staatsministerium für Finanzen.
Die klassische
Bedarfszuweisung wird nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierung von
Investitionen und deren Folgekosten gewährt. Sie ist weiterhin nicht zum
Ausgleich der normalen Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs (geringere
Schlüsselzuweisungen und höhere Kreisumlage 2013) möglich.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Antragstellung bzw. Bewilligung sind
das Vorliegen einer
- negativen Finanzspanne nach Anrechnung von Ersatzeinnahmen und
freien Rücklagen usw.
Die freie Finanzspanne der Gemeinde nach dem Rechnungsergebnis 2014 lag bei - 21.000 €.
- Alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe müssen ausgeschöpft werden, u.a.
kostendeckende Gebühren bei der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung
sowie den Friedhofsgebühren.
Dies trifft ebenfalls zu, die Gebühren für Wasser und Abwasser wurden zu Beginn des Kalkulationszeitraumes 2014 angepasst und sind im Zeitraum bis 2016 kostendeckend festgesetzt. Die Friedhofsgebühren mit Beginn des Jahres 2015.
- Mindestens durchschnittliche Hebesätze bei der Grund- und
Gewerbesteuer.
Die
Hebesätze liegen sowohl bei den Grund- als auch bei der Gewerbesteuer über dem
Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden, und dass bereits seit dem
01.01.2011.
Gemeinde Landesdurchschnitt
Grundsteuer
A 400 v.H. 333 v.H.
Grundsteuer
B 400 v.H. 326 v.H.
Gewerbesteuer 380 v.H. 330 v.H.
·
Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen
Erschließungsaufwand nach Baugesetzbuch (BauGB) soll nicht über 10 % liegen.
In der gültigen Beitragssatzung der Gemeinde liegt der Anteil der Gemeinde bei
10 %.
·
Eine Straßenausbaubeitragssatzung muss vorliegen.
Dies trifft ebenfalls zu.
·
Keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen
Leistungen:
Hierzu wird im Rahmen der Antragstellung eine ausführliche Begründung und
Berechnung vorgelegt.
Die freiwilligen Leistungen liegen im Zeitraum 2012 bis 2014 bei unter 10,00
€/Einwohner. Eine Wertung kann nicht abschließend vorgenommen werden, da keine
Vergleichswerte vorliegen.
Die allgemeinen
Voraussetzungen liegen vor, eine Antragstellung auf Bewilligung einer
Bedarfszuweisung - klassisch - kann unter Voraussetzung des folgenden Punktes
erfolgen.
Basis ist die
Berechnung des Nettoausfalls der Gewerbesteuer 2014 im Vergleich zum
Durchschnitt der Netto-Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2009 bis 2013.
Folgende Werte
wurden hierzu ermittelt:
Jahr |
Gewerbesteuer
- Ist in € |
abzüglich
Umlage |
Netto-Gewerbesteuer |
2009 |
236.516 |
54.185 |
182.331 |
2010 |
231.057 |
44.801 |
186.256 |
2011 |
189.896 |
49.655 |
140.241 |
2012 |
436.539 |
38.360 |
398.179 |
2013 |
408.431 |
86.982 |
321.449 |
Summe |
1.502.439 |
273.983 |
1.228.456 |
Durchschnitt
2009 - 2013 |
300.488 |
54.797 |
245.691 |
2014 |
167.805 |
28.846 |
138.959 |
Ausfall |
im Verhältnis zum Durchschnitt |
-106.732 |
|
|
|
|
-43% |
Der Ausfall der
Gewerbesteuer 2014 wird aufgrund des Wegfalls von Vorauszahlungen auch auf das
Ergebnis der Folgejahre wirken. Die Höhe der Antragstellung sollte diesen
Aspekt berücksichtigen.
Es wird deshalb empfohlen einen Antrag auf Bewilligung einer klassischen Bedarfszuweisung in Höhe von
210.000 € für das Rechnungsjahr 2014 zu stellen.
- Antrag auf
Stabilisierungshilfen für das Jahr 2015
Der Freistaat
Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden neben den
Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn (s. 1.) seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen.
Indikatoren sind hierbei insbesondere die Strukturschwäche
und eine negative demografische
Entwicklung der Gemeinde. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist
eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung
der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).
Über eine Gewährung
von Stabilisierungshilfen entscheidet der Verteilerausschuss im
Oktober/November 2015 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und
der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis
spätestens 22.05.2015 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt
prüft und bewertet den Antrag. Dieser wird dann an die Regierung von
Unterfranken weitergeleitet. Von dort geht der Antrag bei positiver Prüfung an
das Staatsministerium für Finanzen.
Für einen Antrag
auf Stabilisierungshilfe müssen gem.
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat vom 10.02.2015 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1.
Vorliegen einer
finanziellen Härte:
Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung
(2010 bis 2014) negativ gewesen sein.
Nach Prüfung durch die Verwaltung trifft diese Voraussetzung für die Gemeinde Hohenroth
nicht zu. Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt
dar:
2010: +
221.000 €
2011: +
167.000 €
2012: +
250.000 €
2013: +
539.000 €
2014: -
21.000 €
Summe: + 1.156.000 €
- Vorliegen
einer strukturellen Härte:
Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren sind:
a.
Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr
ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der
Regel mehr als 20 %)
Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt
(vergleichbar großer Gemeinden) liegt vor:
Jahr Gemeinde Landesdurchschnitt Abweichung in %
2010 – 2014:
2010 449 € 657 € - 32 %
2011 434 € 620 € - 30 %
2012 416 € 616 € - 32 %
2013 425 € 652 € - 35 %
2014 518 € 693 € - 25 %
Abweichung 2010-2014 im Durchschnitt - 31 %
und / oder
b.
Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den
letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang von 5
%)
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2004: 3.750
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2014: 3.492
Rückgang um 258 Einwohner
entspricht einem Rückgang um 6,88 %
in den letzten 10 Jahren.
und / oder
c.
Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune
in der Regel unter 25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts
Gemeinde Hohenroth: 17,13 qkm Fläche,
bedeutet bei 3.492 Einwohnern pro qkm 204 EW
Bayern-Durchschnitt 178 EW/qkm
damit liegt die Gemeinde Hohenroth im Verhältnis zum Bayern-Durchschnitt bei 115
% und damit über dem Durchschnittswert
und / oder
d.
Unterdurchschnittliche wirtschaftliche
Leistungskraft
Hierzu müssen im Antrag konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle
Probleme einschließlich der Situation am Arbeitsmarkt vor Ort vorgebracht
werden
3.
Vorhandensein
eines nachhaltigen Konsolidierungswillens:
Hierzu ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts
erforderlich (10-Punkte-Katalog).
Die Erstellung und Umsetzung
des Haushaltskonsolidierungskonzeptes obliegt der antragstellenden Kommune und
ist vom Gemeinderat zu beschließen.
Sofern im Rahmen der örtlichen oder überörtlichen Rechnungsprüfung Einspar-
oder Einnahmepotenziale festgestellt werden, sind diese in das Haushaltskonsolidierungs-konzept
einzuarbeiten.
Wird eine
Stabilisierungshilfe gewährt und bestätigt die Regierung eine konsequente
Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes kann die Finanzhilfe über
mehrere Jahre bewilligt werden, es ist jedoch jährlich eine erneute
Antragstellung notwendig.
In der Anlage sind die Anforderungen an das zu erstellende
Haushaltskonsolidierungskonzept beigefügt. Der
Gemeinderat nimmt den Inhalt zur Kenntnis.
Folgende Bewertung
zu den Antragsvoraussetzungen - s. o.:
1.
Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der
finanziellen Härte nicht erfüllt. Allerdings hat sich die freie Finanzspanne
der Gemeinde im Jahr 2014 erheblich verschlechtert. Die Differenz zum Jahr 2013
beträgt - 560.000 €.
Zum weiteren hat die Jahresrechnung der Gemeinde im Ergebnis zu einem Fehlbetrag von rd. 305.000 € geführt,
welcher nach Haushaltsrecht im Jahr 2015 auszugleichen ist. Dies wäre nur durch
eine zusätzliche neue Kreditaufnahme möglich, neben der bereits eingeplanten
neuen Kreditaufnahme in Höhe von 468.000 € für das Jahr 2015.
2.
Die strukturelle Härte liegt vor sowohl im Bereich
der eigenen Steuerkraft, die 31 % unter dem Landesdurchschnitt liegt (Zeitraum
2010 bis 2014 im Durchschnitt) als auch die demografische Entwicklung, der
Rückgang der Einwohnerzahlen im Vergleich der Jahre 2004 mit 2014. Hier liegt
der Einwohnerrückgang bei 6,88 %.
3.
Die Aufstellung und Umsetzung eines
Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist vom Gemeinderat zu beschließen.
Mit dem Antrag auf Stabilisierungshilfe wird ein Entwurf des Konzeptes dem
Landratsamt Rhön-Grabfeld vorgelegt. Dabei sind Voraussetzungen wie z. B.,
Hebesätze mindestens in Höhe des Landesdurchschnittes und kostendeckende
Gebühren bei den Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Friedhöfe
bereits umgesetzt und werden eine entsprechende Wertung finden.
4.
Insgesamt stehen Mittel für das Jahr 2015 in Bayern
in Höhe von 120 Millionen € zur Verfügung.
5.
Der Schwerpunkt der Verwendung einer Bewilligung
von Stabilisierungshilfen stellt die Schuldentilgung dar. Sondertilgungen sind
im Jahr 2015 im Umfang von rd. 440.000 € möglich.
Daneben hat die Gemeinde für die bestehende Verschuldung von 4.408.792 €
(Stand: 31.12.2014) einen hohen jährlichen Schuldendienst von rd. 370.000 € zu
tragen.
6.
Neben der Kreditverschuldung schöpft die Gemeinde
ihr Kassenkreditvolumen seit ca.
September 2014 mit einem Anteil von rd. 700.000 € (von 1.000.0000 €) annähernd
vollständig aus.
7.
Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen
finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im
Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Hohenroth investiert nach dem
Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015 rd. 615.000 € im
Pflichtaufgabenbereich für die geplante grundlegende Sanierung der
Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, der Schaffung von Krippenbetreuungsplätzen
im Haus für Kinder, Ortsteil Windshausen, für die Hochwasserrückhaltung im
Ortsteil Windshausen, für die Erneuerung der Leitungen Abwasser und Wasser in
der Weinbergstraße in Windshausen sowie für die notwendige
Erweiterung/Umgestaltung des Friedhofes in Hohenroth.
Beschluss:
Zu 1. Antrag auf
Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG wegen überdurchschnittlicher
Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2014
Der Ausfall der Gewerbesteuer 2014 liegt bei rd. 107.000 € im Verhältnis
zum Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2013. Aufgrund des Wegfalls von
Vorauszahlungen wird sich das negative Ergebnis 2014 auch auf die Ergebnisse
der Folgejahre auswirken.
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt einen Antrag auf Bewilligung einer klassischen Bedarfszuweisung nach Art. 11
Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Höhe von
210.000 € für das Rechnungsjahr 2014 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Zu 2. Antrag auf
Stabilisierungshilfe
Der Gemeinderat
stimmt der Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) zu. Dieses
wird im Entwurf aufgestellt und der Antragstellung beigefügt. Ergänzungen
werden durch den Gemeinderat in Abstimmung mit der Verwaltungsgemeinschaft
erarbeitet und nach Beschlussfassung zur Antragstellung nachgereicht.
Folgende ergänzende Begründungen zur
Antragstellung:
1.
Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der
finanziellen Härte nicht erfüllt. Allerdings hat sich die freie Finanzspanne
der Gemeinde im Jahr 2014 erheblich verschlechtert. Die Differenz zum Jahr 2013
beträgt - 560.000 €.
Zum weiteren hat die Jahresrechnung der Gemeinde im Ergebnis zu einem Fehlbetrag von rd. 305.000 € geführt,
welcher nach Haushaltsrecht im Jahr 2015 auszugleichen ist. Dies wäre nur durch
eine zusätzliche neue Kreditaufnahme möglich, neben der bereits eingeplanten
neuen Kreditaufnahme in Höhe von 468.000 € für das Jahr 2015.
2.
Die strukturelle Härte liegt vor sowohl im Bereich
der eigenen Steuerkraft, die 31 % unter dem Landesdurchschnitt liegt (Zeitraum
2010 bis 2014 im Durchschnitt) als auch die demografische Entwicklung, der
Rückgang der Einwohnerzahlen im Vergleich der Jahre 2004 mit 2014. Hier liegt
der Einwohnerrückgang bei 6,88 %.
3.
Die Aufstellung und Umsetzung eines
Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist vom Gemeinderat zu beschließen.
Mit dem Antrag auf Stabilisierungshilfe wird ein Entwurf des Konzeptes dem
Landratsamt Rhön-Grabfeld vorgelegt. Dabei sind Voraussetzungen wie z. B.,
Hebesätze mindestens in Höhe des Landesdurchschnittes und kostendeckende
Gebühren bei den Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und
Friedhöfe bereits umgesetzt und werden eine entsprechende Wertung finden.
4.
Insgesamt stehen Mittel für das Jahr 2015 in Bayern
in Höhe von 120 Millionen € zur Verfügung.
5.
Der Schwerpunkt der Verwendung einer Bewilligung
von Stabilisierungshilfen stellt die Schuldentilgung dar. Sondertilgungen sind
im Jahr 2015 im Umfang von rd. 440.000 € möglich.
Daneben hat die Gemeinde für die bestehende Verschuldung von 4.408.792 €
(Stand: 31.12.2014) einen hohen jährlichen Schuldendienst von rd. 370.000 € zu
tragen.
6.
Neben der Kreditverschuldung schöpft die Gemeinde
ihr Kassenkreditvolumen seit ca.
September 2014 mit einem Anteil von rd. 700.000 € (von 1.000.0000 €) annähernd
vollständig aus.
7.
Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen
finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im
Pflichtaufgabenbereich.
Die Gemeinde Hohenroth investiert nach dem
Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015 rd. 615.000 € im
Pflichtaufgabenbereich für die geplante grundlegende Sanierung der
Edmund-Grom-Grund- und Mittelschule, der Schaffung von Krippenbetreuungsplätzen
im Haus für Kinder, Ortsteil Windshausen, für die Hochwasserrückhaltung im
Ortsteil Windshausen, für die Erneuerung der Leitungen Abwasser und Wasser in
der Weinbergstraße in Windshausen sowie für die notwendige
Erweiterung/Umgestaltung des Friedhofes in Hohenroth.
8.
Die Kredite, welche in den vergangen Jahren aufgenommen
wurden, sind notwendig um die Pflichtaufgaben der Gemeinde erfüllen zu können
(Sanierung der Kindergärten (mit Ergänzung Krippenbetreuung), Ausgaben für die
Feuerwehr, Sanierung der Friedhöfe, Kosten für den Personennahverkehr, Straßenbau,
Altortsanierung).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |