Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat am 21.04.2015 beschlossen, das Kapitel B IV „Wirtschaft“ (bisher „Gewerbliche Wirtschaft“) ohne Abschnitt 2.1 „Bodenschätze“ (bisher „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“) zu ändern und die Geschäftsstelle beauftragt das erforderliche Anhörungsverfahren durchzuführen.

 

Mit Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön vom 28.05.2015 an alle Verbandsmitglieder wurde daher der Entwurf der Regionalplanänderung zur Stellungnahme bis 17.07.2015 bekannt gegeben.

 

Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung beim Regionalen Planungsverband eingegangen sein, wird angenommen, dass mit der vorliegenden Änderung des Regionalplanes einschließlich aller zugehöriger Unterlagen Einverständnis besteht.

 

Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit einbezogen. Der Änderungsentwurf des Regionalplanes liegt daher bei der Regierung von Unterfranken als höherer Landesplanungsbehörde sowie den kreisfreien Gemeinden und den Landratsämtern in der Region Main-Rhön zur Einsichtnahme aus.

 

Nach dem Bayerischen Landesplanungsgesetz ist es unter anderem Aufgabe der Landesplanung, ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt, soweit die Regionalpläne betroffen sind, den regionalen Planungsverbänden.

 

Gemäß der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22.08.2013 sind die Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung an das Bayerische Landesplanungsgesetz und an das LEP anzupassen. Inhaltlich berücksichtigt diese Fortschreibung zudem geänderte Rahmenbedingungen, die sich weiter entwickelnde Raumstruktur, politische Veränderungen in Deutschland und Europa sowie Prozesse tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen.

 

Wesentliche Änderungen zum rechtskräftigen Regionalplan sind:

 

-          Das Kapitel B IV „Gewerbliche Wirtschaft“ wird unter der Bezeichnung „Wirtschaft“ neu gefasst und an das LEP angepasst. Nicht von dieser Neufassung betroffen ist der Abschnitt B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“.  Dieser Abschnitt wird lediglich in der Überschrift an das LEP angepasst und trägt künftig die Bezeichnung „Bodenschätze“.

 

-          Anpassung der Festlegungen in Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung. Die unterschiedliche Bindungswirkung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften im Bayerischen Landesplanungsgesetz.

 

-          Die Regionalplanänderung stellt eine inhaltliche Neuausrichtung dar, welche die Festlegungen an die Veränderungen der letzten Jahre und neue, zukünftige Herausforderungen (insbesondere demographischer Wandel, Fachkräftesicherung, Wissenstransfer, Umweltbildung, Gesundheitswirtschaft und Tourismus) angepasst.

 

Im Einzelnen wird auf die Unterlagen zur Änderung des Regionalplanes verwiesen.

 


Beschluss:

 

Gegen den Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplanes der Region Main-Rhön (3) in der Fassung vom 21.04.2015 betreffend das Kapitel B IV „Wirtschaft“ bestehen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

  0

Anwesend:

13