Sitzung: 14.07.2015 GHR/007/2015
Der
Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat am 21.04.2015
beschlossen, das Kapitel B IV „Wirtschaft“ (bisher „Gewerbliche Wirtschaft“)
ohne Abschnitt 2.1 „Bodenschätze“ (bisher „Gewinnung und Sicherung von
Bodenschätzen“) zu ändern und die Geschäftsstelle beauftragt das erforderliche
Anhörungsverfahren durchzuführen.
Mit Schreiben des
Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön vom 28.05.2015 an alle
Verbandsmitglieder wurde daher der Entwurf der Regionalplanänderung zur
Stellungnahme bis 17.07.2015 bekannt gegeben.
Sollte bis zu
diesem Termin keine Äußerung beim Regionalen Planungsverband eingegangen sein,
wird angenommen, dass mit der vorliegenden Änderung des Regionalplanes
einschließlich aller zugehöriger Unterlagen Einverständnis besteht.
Gleichzeitig wird
die Öffentlichkeit einbezogen. Der Änderungsentwurf des Regionalplanes liegt
daher bei der Regierung von Unterfranken als höherer Landesplanungsbehörde
sowie den kreisfreien Gemeinden und den Landratsämtern in der Region Main-Rhön
zur Einsichtnahme aus.
Nach dem
Bayerischen Landesplanungsgesetz ist es unter anderem Aufgabe der
Landesplanung, ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe
obliegt, soweit die Regionalpläne betroffen sind, den regionalen
Planungsverbänden.
Gemäß der
Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22.08.2013 sind
die Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser
Verordnung an das Bayerische Landesplanungsgesetz und an das LEP anzupassen. Inhaltlich
berücksichtigt diese Fortschreibung zudem geänderte Rahmenbedingungen, die sich
weiter entwickelnde Raumstruktur, politische Veränderungen in Deutschland und
Europa sowie Prozesse tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Veränderungen.
Wesentliche
Änderungen zum rechtskräftigen Regionalplan sind:
-
Das
Kapitel B IV „Gewerbliche Wirtschaft“ wird unter der Bezeichnung „Wirtschaft“
neu gefasst und an das LEP angepasst. Nicht von dieser Neufassung betroffen ist
der Abschnitt B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“. Dieser Abschnitt wird lediglich in der Überschrift
an das LEP angepasst und trägt künftig die Bezeichnung „Bodenschätze“.
-
Anpassung
der Festlegungen in Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung. Die
unterschiedliche Bindungswirkung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften
im Bayerischen Landesplanungsgesetz.
-
Die
Regionalplanänderung stellt eine inhaltliche Neuausrichtung dar, welche die
Festlegungen an die Veränderungen der letzten Jahre und neue, zukünftige
Herausforderungen (insbesondere demographischer Wandel, Fachkräftesicherung,
Wissenstransfer, Umweltbildung, Gesundheitswirtschaft und Tourismus) angepasst.
Im Einzelnen wird
auf die Unterlagen zur Änderung des Regionalplanes verwiesen.
Beschluss:
Gegen den Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplanes der
Region Main-Rhön (3) in der Fassung vom 21.04.2015 betreffend das Kapitel B IV
„Wirtschaft“ bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |