Die Gemeinde Hohenroth hat, beginnend im August 2009, den Umbau und die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Neulandstraße 4, Hohenroth, zur Kinderkrippe und die Generalsanierung des Regelkindergartens durchgeführt. Von August 2009 bis August 2010 wurde zunächst die bauliche Erweiterung des gemeinsamen Eingangbereichs umgesetzt und die zur Kinderkrippe umfunktionierten Räume generalsaniert. Anschließend wurde von September 2011 bis August 2012 die Generalsanierung des Regelkindergartens ausgeführt. Das sanierte und um das Angebot einer Kinderkrippe erweiterte „Haus für Kinder“ konnte am 01.09.2012 vollständig in Betrieb genommen werden.

 

Nach Eingang und Prüfung der relevanten Schlussrechnungen der am Bau beteiligten Unternehmen wurden am 08.09.2014 die Verwendungsnachweise, sowohl für die Förderung nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) als auch nach dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“, bei der Regierung von Unterfranken termingerecht vorgelegt.

 

Das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung wurde am 12.03.2015 der Gemeinde Hohenroth bekannt gegeben. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die bewilligten Förderhöchstbeträge wurden in voller Höhe als Zuschuss festgesetzt. Aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung, nach der die insgesamt zuweisungsfähigen Kosten ab dem 22.06.2012 in voller Höhe gefördert werden (vor dem 22.06.2012 Förderung nur für 2/3-Anteil), wurde durch die Verwaltung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendungserhöhung gestellt; dieser Antrag führt in der Summe zu einer um 67.000 € höheren Förderung als geplant.

 

Nachdem die Baumaßnahme, wie oben beschrieben, in 2 Bauabschnitte aufgeteilt war, fielen teilweise schon Baukosten im 1. Abschnitt an, die bei der Schlussabrechnung anteilmäßig dem 2. Bauabschnitt zugerechnet werden mussten. Die Regierung von Unterfranken hat bei der Prüfung daher festgestellt, dass die Mittelabrufe für den 1. Bauabschnitt teilweise zu hoch angesetzt waren. Für die vorzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Gemeinde Hohenroth nachträglich zur Zahlung von Zinsen verpflichtet. Der Zinssatz liegt bei 6 %. Bedingt durch die Zeitspanne der Inanspruchnahme beläuft sich die Zinsforderung der Regierung von Unterfranken auf insgesamt 4.356,56 €.

 

Die abschließende Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten in den Jahren 2009 bis 2014

lt. Sachbuch der Gemeinde Hohenroth (Stichtag: 31.12.2014)                    1.951.927,61 €

 

Gesamtkosten lt. Zuwendungantrag vom 22.04.2009 und

Zustimmung vorzeitiger Baubeginn der Regierung v. 06.10.2009                1.841.805,48 €

 

Mehrkosten                                                                                                       110.122,13 €

                                                                                                                                (+ 5,98 %)

 

a) Erweiterung und Umbau zur Kinderkrippe

 

Stand: Zustimmung vorzeitiger Bau- beginn v. 06.10.2009

Stand: Prüfung Ver- wendungsnachweis vom 12.03.2015

Zuwendungen nach Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung“

(zuwendungsfähige Kosten nach Pauschalen 751.500 € x 72,4 %; max. 90 % der Gesamtkosten Bau)

482.950,00 €

482.950,00 €

Eigenmittel der Gemeinde

35.353,00 €

95.430,42 €

Gesamtkosten

518.303,00 €

578.380,42 €

 

b) Generalsanierung Regelkindergarten

 

Stand: Zustimmung vorzeitiger Bau- beginn v. 06.10.2009

Stand: Prüfung Ver- wendungsnachweis vom 12.03.2015

Zuwendungen nach Art. 10 FAG

(zuwendungsfähige Kosten 817.920 € x 48,9 %)

400.000,00 €

400.000,00 €

Zuwendungserhöhung gem. Art. 27 BayKiBiG (Wegfall Förderbeschränkung - sh. oben)

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67.000,00 €

abzgl. Verzinsung vorzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln – sh. oben

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4.356,56 € -

Eigenmittel der Gemeinde

923.502,00 €

910.903,75 €

Gesamtkosten

1.323.502,00 €

1.373.547,19 €

 

 

Die Eigenmittel der Gemeinde betragen für beide Maßnahmen danach 1.006.334,17 € (Stand nach Genehmigung vorzeitiger Baubeginn am 06.10.2009: 958.855 €).

 

Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die Abrechnung der Baumaßnahme zur Kenntnis.