Sitzung: 14.07.2015 GHR/007/2015
Die Gemeinde Hohenroth hat, beginnend im August 2009, den Umbau und die
Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Neulandstraße 4, Hohenroth, zur
Kinderkrippe und die Generalsanierung des Regelkindergartens durchgeführt. Von
August 2009 bis August 2010 wurde zunächst die bauliche Erweiterung des
gemeinsamen Eingangbereichs umgesetzt und die zur Kinderkrippe umfunktionierten
Räume generalsaniert. Anschließend wurde von September 2011 bis August 2012 die
Generalsanierung des Regelkindergartens ausgeführt. Das sanierte und um das
Angebot einer Kinderkrippe erweiterte „Haus für Kinder“ konnte am 01.09.2012
vollständig in Betrieb genommen werden.
Nach Eingang und Prüfung der relevanten Schlussrechnungen der am Bau
beteiligten Unternehmen wurden am 08.09.2014 die Verwendungsnachweise, sowohl
für die Förderung nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) als auch nach
dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“, bei der
Regierung von Unterfranken termingerecht vorgelegt.
Das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung wurde am 12.03.2015 der
Gemeinde Hohenroth bekannt gegeben. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Die bewilligten Förderhöchstbeträge wurden in voller Höhe als Zuschuss
festgesetzt. Aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung, nach der die
insgesamt zuweisungsfähigen Kosten ab dem 22.06.2012 in voller Höhe gefördert
werden (vor dem 22.06.2012 Förderung nur für 2/3-Anteil), wurde durch die
Verwaltung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendungserhöhung gestellt; dieser Antrag
führt in der Summe zu einer um 67.000 € höheren Förderung als geplant.
Nachdem die Baumaßnahme, wie oben beschrieben, in 2 Bauabschnitte
aufgeteilt war, fielen teilweise schon Baukosten im 1. Abschnitt an, die bei
der Schlussabrechnung anteilmäßig dem 2. Bauabschnitt zugerechnet werden
mussten. Die Regierung von Unterfranken hat bei der Prüfung daher festgestellt,
dass die Mittelabrufe für den 1. Bauabschnitt teilweise zu hoch angesetzt waren.
Für die vorzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Gemeinde Hohenroth
nachträglich zur Zahlung von Zinsen verpflichtet. Der Zinssatz liegt bei 6 %.
Bedingt durch die Zeitspanne der Inanspruchnahme beläuft sich die Zinsforderung
der Regierung von Unterfranken auf insgesamt 4.356,56 €.
Die abschließende
Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten in den Jahren 2009 bis 2014
lt. Sachbuch der Gemeinde Hohenroth
(Stichtag: 31.12.2014) 1.951.927,61
€
Gesamtkosten lt. Zuwendungantrag vom
22.04.2009 und
Zustimmung vorzeitiger Baubeginn der
Regierung v. 06.10.2009 1.841.805,48
€
Mehrkosten 110.122,13
€
(+
5,98 %)
a) Erweiterung
und Umbau zur Kinderkrippe
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Stand: Zustimmung vorzeitiger Bau- beginn v. 06.10.2009 |
Stand: Prüfung Ver- wendungsnachweis vom 12.03.2015 |
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Zuwendungen nach Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (zuwendungsfähige Kosten nach Pauschalen 751.500 € x 72,4 %; max. 90 %
der Gesamtkosten Bau) |
482.950,00 € |
482.950,00 € |
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Eigenmittel der Gemeinde |
35.353,00 € |
95.430,42 € |
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Gesamtkosten |
518.303,00 € |
578.380,42 € |
b) Generalsanierung
Regelkindergarten
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Stand: Zustimmung vorzeitiger Bau- beginn v. 06.10.2009 |
Stand: Prüfung Ver- wendungsnachweis vom 12.03.2015 |
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Zuwendungen nach Art. 10 FAG (zuwendungsfähige Kosten 817.920 € x 48,9 %) |
400.000,00 € |
400.000,00 € |
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Zuwendungserhöhung gem. Art. 27 BayKiBiG (Wegfall Förderbeschränkung -
sh. oben) |
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67.000,00 € |
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abzgl. Verzinsung vorzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln – sh.
oben |
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4.356,56
€ - |
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Eigenmittel der Gemeinde |
923.502,00 € |
910.903,75 € |
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Gesamtkosten |
1.323.502,00 € |
1.373.547,19 € |
Die Eigenmittel der Gemeinde betragen für
beide Maßnahmen danach 1.006.334,17 € (Stand nach Genehmigung vorzeitiger
Baubeginn am 06.10.2009: 958.855 €).
Der Gemeinderat nimmt die Informationen über
die Abrechnung der Baumaßnahme zur Kenntnis.
