Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/3, Landwehr 3 im Baugebiet „Landwehr “ vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr I“. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.