Dem Bauausschuss werden zwei Bauanträge jeweils zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1684/6, Landwehr 2 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Grundstück soll geteilt werden. Der Vermessungsantrag wurde bereits gestellt. Eine neue Flurnummer wird erst nach dem Vollzug der Grundstücksteilung zugewiesen.

 

Es sind ergänzend jeweils die nötigen Versorgungsleitungen mit den dazugehörigen Kontrollschächten zu erstellen. Diese Anschlüsse werden von der Gemeinde hergestellt. Die Kosten hierfür sind vom Bauherrn zu tragen.

 

Die Hausnummernbezeichnung für das Wohnhaus 1 ist Landwehr 2; für das Wohnhaus 2 ist die Hausnummernbezeichnung noch zuzuteilen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1684/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr“ in Hohenroth.

 

Das Bauvorhaben Wohnhaus 2 entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr“ und kann somit nach Art. 57 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Beim Bauvorhaben für das Wohnhaus 1 wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze mit der nordwestlichen Grundstücksseite zur Straße hin überschritten.

Außerdem wird die mit 0,6 festgesetzte Grundflächenzahl und die mit 0,8 festgesetzte Geschoßflächenzahl geringfügig überschritten.

Nach der vorgelegten Berechnung beträgt die ermittelte Grundflächenzahl 0,62 und die ermittelte Geschoßflächenzahl 0,84.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich.

 

Pro Wohnheit wird jeweils 1 Stellplatz und 1 Garage für das Wohnhaus 1 und 2 ausgewiesen.


Beschluss:

 

Dem Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu den zwei Bauanträge jeweils zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1684/6, Landwehr 2 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr“ beim Bauvorhaben 1 für die Überschreitung der Baugrenze und der geringfügigen Nichteinhaltung der Grundflächen- und Geschoßflächenzahl.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7