Sitzung: 07.07.2015 BHR/007/2015
Dem Bauausschuss werden zwei Bauanträge jeweils zum Neubau einer
Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1684/6, Landwehr 2 in
Hohenroth vorgelegt.
Das Grundstück soll geteilt werden. Der Vermessungsantrag wurde bereits
gestellt. Eine neue Flurnummer wird erst nach dem Vollzug der Grundstücksteilung
zugewiesen.
Es sind ergänzend jeweils die nötigen Versorgungsleitungen mit den
dazugehörigen Kontrollschächten zu erstellen. Diese Anschlüsse werden von der
Gemeinde hergestellt. Die Kosten hierfür sind vom Bauherrn zu tragen.
Die Hausnummernbezeichnung für das Wohnhaus 1 ist Landwehr 2; für das
Wohnhaus 2 ist die Hausnummernbezeichnung noch zuzuteilen.
Das Grundstück Fl. Nr. 1684/6 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr“ in Hohenroth.
Das Bauvorhaben Wohnhaus 2 entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Landwehr“ und kann somit nach Art. 57 Bayer. Bauordnung von
der Genehmigung freigestellt werden.
Beim Bauvorhaben für das Wohnhaus 1 wird die im Bebauungsplan
festgesetzte Baugrenze mit der nordwestlichen Grundstücksseite zur Straße hin
überschritten.
Außerdem wird die mit 0,6 festgesetzte Grundflächenzahl und die mit 0,8
festgesetzte Geschoßflächenzahl geringfügig überschritten.
Nach der vorgelegten Berechnung beträgt die ermittelte Grundflächenzahl
0,62 und die ermittelte Geschoßflächenzahl 0,84.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
ist erforderlich.
Pro Wohnheit wird jeweils 1 Stellplatz und 1 Garage für das Wohnhaus 1
und 2 ausgewiesen.
Beschluss:
Dem Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu den zwei Bauanträge
jeweils zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr.
1684/6, Landwehr 2 in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr“ beim
Bauvorhaben 1 für die Überschreitung der Baugrenze und der geringfügigen
Nichteinhaltung der Grundflächen- und Geschoßflächenzahl.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |