Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.06.2015 sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1674/2 im Schlehenweg 13 in Hohenroth erteilt. Der Stellplatznachweis musste noch vorgelegt werden.

 

Für die bestehende Wohnung und die künftige Einliegerwohnung sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze, also insgesamt drei Stellplätze nachzuweisen.

 

Für die bestehende Wohnung wurde bereits in der Vergangenheit eine Garage im Anwesen Schehenweg 11 genutzt. Ein zweiter Stellplatz wird neben dem Anbau bzw. vor dem Wohnhaus erstellt. Der dritte Stellplatz wird von der Gemeinde auf dem Grundstück Fl. Nr. 1673/23 abgelöst.

Der Ablösebetrag beträgt nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 4.000,-- €.


Beschluss:

 

Die von den Eigentümern des Grundstückes Fl.Nr. 1674/2 nachzuweisenden Stellplätze, ein Garagenstellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1674/13 und 1 Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1674/2 werden vom Bauausschuss anerkannt.

Für die Ablösung des dritten Stellplatzes für einen Ablösebetrag von 4.000,-- € auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 1673/23 wird die Zustimmung erteilt

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7