Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/5 im Erdmannstal in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 610/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.