Sitzung: 04.08.2015 BHR/015/2015
In der Bauausschusssitzung am 02.06.2015 wurde ein Bauantrag zur Errichtung
einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 im Stadtweg 8 in Windshausen vorgelegt.
Die Garage wurde in Massivbauweise mit Satteldach, Dachneigung 40° und
Ziegeleindeckung genehmigt.
Der Bauherr hat nun den Antrag gestellt, die Dacheindeckung nicht in
Ziegeldeckung sondern mit Blech durchzuführen.
Das Grundstück Fl. Nr. 176 liegt im Innerortsbereich von Windshausen.
Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen, da in diesem Bereich nur Ziegeleindeckungen
vorhanden sind fasst der Bauausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Dacheindeckung der Garage auf dem Grundstückstück Fl.Nr. 176, Gemarkung Windshausen ist, wie in der Bauausschusssitzung am 02.06.2015 beschlossen, mit roten Ziegeln durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |