Die Gemeinde Salz hat beschlossen, durch eine 11. Änderung ihren Flächennutzungsplan fortzuschreiben.

Als Nachbargemeinde wird die Gemeinde Hohenroth mit E-Mail der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale vom 11.08.2015 um Stellungnahme bis zum 09.09.2015 gebeten.

 

Anlass des vorliegenden Änderungsverfahrens, ist die vorgesehene Verlagerung und Erweiterung des bestehenden Kindergartens vom bestehenden Standort im „Saaleblick“ in Salz auf eine unbebaute Grundstücksfläche im südöstlichen Anschluss an die Karl-Straub-Grundschule (Areal „Am Hirtshorn“).

 

Zur Erlangung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, ist eine Änderung der Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft in eine „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung –

Kindergarten “ erforderlich. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan „Am Hirtshorn“ aufgestellt.

 

Die Ausweisung der künftigen Gemeinbedarfsfläche (ca. 1,05 ha) ist auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 987, Gemarkung Salz vorgesehen. Weitere Grundstücke Fl.Nrn 980/7, 981, 989, 992,993 und 994/1 werden in Teilbereichen auch für die zugehörige Erschließung einbezogen. Die überplanten Grundstücke werden im Zuge der zeitgleich laufenden Bebauungsplanung mit den spezifischen und konkreten Vorgaben für die geplante Nutzung belegt.

 

Dem Gemeinderat wird die Flächennutzungsplanänderung von Herrn 1. Bürgermeister Straub anhand von Planunterlagen erläutert.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Vorentwurf zur 11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Salz vom 04.08.2015 zur Kenntnis.

 

Belange der Gemeinde Hohenroth werden nicht berührt. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13