Sitzung: 06.10.2015 BHR/010/2015
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte
mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/13, Landwehr 53 im Baugebiet
„Landwehr I“ vorgelegt.
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten
Bebauungsplanes „Landwehr I“. Das Vorhaben konnte nach Art. 58 der Bayer.
Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.
Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Der Bauausschuss hatte bereits in seiner Sitzung vom 07.07.2015 über die
Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1684/6 mit einem Doppelhaus und Garagen
beraten.
Für das Anwesen Landwehr 2 wurde eine Baugenehmigung mit Befreiungen
beantragt; für das Anwesen Landwehr 53 konnte die Genehmigungsfreistellung
erteilt werden.
Auf Antrag des Bauherrn wurde eine Umplanung der beantragten Doppelhaushälften
vorgenommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, sodass
für beide Doppelhaushälften die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Bayer.
Bauordnung erteilt werden konnte.
Mit dem Bauherrn wurde eine Sondervereinbarung über die Erstellung der
nötigen Versorgungsleitungen mit den dazugehörigen Kontrollschächten und der
Verrechnung der Kosten abgeschlossen.