Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/13, Landwehr 53 im Baugebiet „Landwehr I“ vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr I“. Das Vorhaben konnte nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Bauausschuss hatte bereits in seiner Sitzung vom 07.07.2015 über die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1684/6 mit einem Doppelhaus und Garagen beraten.

Für das Anwesen Landwehr 2 wurde eine Baugenehmigung mit Befreiungen beantragt; für das Anwesen Landwehr 53 konnte die Genehmigungsfreistellung erteilt werden.

 

Auf Antrag des Bauherrn wurde eine Umplanung der beantragten Doppelhaushälften vorgenommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, sodass für beide Doppelhaushälften die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Bayer. Bauordnung erteilt werden konnte.

 

Mit dem Bauherrn wurde eine Sondervereinbarung über die Erstellung der nötigen Versorgungsleitungen mit den dazugehörigen Kontrollschächten und der Verrechnung der Kosten abgeschlossen.